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Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zum Einsatz von Lachgas als Rauschmittel
Distickstoffmonoxid (N2O), umgangssprachlich auch als Lachgas bezeichnet, ist ein farbloses, leicht süßlich riechendes Gas. Nachdem Lachgas 1772 entdeckt worden war, beschrieb der Londoner Chemiker Humphrey Davy bereits im Jahr 1800 die schmerzstillende und betäubende Wirkung des Gases und empfahl den Einsatz als Betäubungsmittel. In Deutschland wird Lachgas gegenwärtig im medizinischen Bereich zusammen mit Sauerstoff als Betäubungsmittel und leichtes Narkosemittel in der Zahn- und Geburtsmedizin eingesetzt. Darüber hinaus findet es auch in der Lebensmittelindustrie als Treibgas, beispielsweise als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln zur Sahnezubereitung, Anwendung. mehr
Handlungsempfehlungen des Antiziganismusbeauftragten
(hib/STO) Als Unterrichtung (20/15140) liegen „Tätigkeitsbericht und Handlungsempfehlungen des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland“, Mehmet Gürcan Daimagüler, vor. Darin empfiehlt der Beauftragte der Bundesregierung, den 2. August „als Gedenktag für die ermordeten Sinti* und Roma* nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch weltweit anzuerkennen“ und hierzu eine Initiative im Rahmen der Vereinten Nationen einzubringen. Auch plädiert er dafür, sich für eine stärkere Verankerung des 2. August als Gedenktag in Deutschland und Europa einzusetzen. mehr
Vierter Gleichstellungsbericht: Klimawandel im Fokus
(hib/CHE) Mit dem „Schwerpunkt Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ befasst sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (20/15105) vorliegt. Darin warnen die Sachverständigen unter anderem davor, Transformationsstrategien einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen auszurichten, denn dies berge die Gefahr, Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.
Deutschlandfeindliche Straftaten im Jahr 2024
(hib/STO) Um deutschfeindliche Straftaten im Jahr 2024 geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/15104) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/15073). Danach wurden im vergangenen Jahr vorläufigen Zahlen zufolge „zum Stichtag 31. Januar 2025 phänomenübergreifend insgesamt 432 Straftaten erfasst, die dem Unterthemenfeld ,Deutschfeindlich' des Oberthemenfeldes ,Hasskriminalität' zugeordnet werden konnten“. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, sind diese Straftaten häufig zugleich anderen Themenfeldern wie Fremdenfeindlichkeit oder Antisemitismus zuzuordnen.
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