Bisher 1643 Anträge auf Dopingopferhilfe bewillig
(hib/MIS) Auf der Grundlage der Dopingopfer-Hilfegesetze sind insgesamt 2.062 Anträge gestellt worden. In 1.643 Fällen wurden finanzielle Hilfen bewilligt, 419 Anträge wurden abgelehnt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller mussten im Antrag die Verabreichung der Dopingsubstanzen entsprechend der in § 4 des Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) und des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG 2) festgelegten Kriterien darlegen. In den Fällen positiver Kenntnis der Verabreichung beziehungsweise fehlender Kausalität zwischen Verabreichung und erheblichen Gesundheitsschäden wurden Anträge abgelehnt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5671) auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/5452) zur „Vollzugspraxis bei der Anwendung der Gesetze zur Dopingopferhilfe“ hervor.
Auf die entsprechenden Fragen der CDU/CSU-Abgeordneten teilt die Regierung mit, dass die Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverwaltungsamtes bearbeitet worden seien und dass das mit der Verfahrensdurchführung gesetzlich beauftragte Bundesverwaltungsamt diese Aufgabe mit erfahrenen Referatsleiterinnen und Referatsleitern, Referentinnen und Referenten und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern wahrgenommen habe.
Die Frage, ob das Bundesministerium des Innern und für Heimat zwischenzeitlich Maßnahmen ergriffen habe, „um die in der Öffentlichkeit vorgetragenen Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Vorsitzenden des Dopingopfer-HilfeVereins zu überprüfen“ beantwortete die Regierung dahingehend, dass das Bundesministerium keine Aussage über die Validität der in der Öffentlichkeit vorgetragenen Vorwürfe treffen könne - bisher seien deshalb keine Maßnahmen ergriffen worden.
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