26.10.2024

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

Nachrichtendienste sehen wachsende Bedrohung durch Russland
(hib/HAU) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages hat am Montag, 14. Oktober 2024, zum achten Mal in seiner Geschichte die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes in einer öffentlichen Anhörung befragt. Bei der jährlichen Veranstaltung stellten sich die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, sowie die Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), Martina Rosenberg, den Fragen der Abgeordneten.

Förderung von Anti-Extremismus-Projekten
(hib/CHE) Die Gesamtsumme der Fördermittel des Bundes, die zur Finanzierung und Kofinanzierung von Programmen, Projekten und Initiativen zur Bekämpfung des Linksextremismus aufgewendet werden, hat sich im Haushaltsjahr 2023 auf rund 2,3 Millionen Euro belaufen. Das geht aus einer Antwort (20/13216) auf eine Kleine Anfrage (20/12829) der AfD-Fraktion hervor. Demnach wurden außerdem rund 22,5 Millionen Euro für die Bekämpfung des Rechtsextremismus und rund15,5 Millionen Euro für Projekte gegen Islamismus ausgegeben. Die Bundesregierung weißt aber darauf hin, dass die Schwerpunktsetzung sehr vieler Projekte und ganzer Programmbereiche im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ größtenteils phänomenübergreifend angelegt sei. Dadurch sei eine direkte thematische Zuordnung dieser Fördermittel nicht möglich.

Förderung des Vereins „Gesicht zeigen“
(hib/CHE) Der Verein „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V.“ hat im vergangenen Jahr Fördermittel des Bundes in Höhe von rund 630.000 Euro erhalten. Das geht aus einer Antwort (20/13227) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12890) der AfD-Fraktion hervor. Eine Förderung in der von der AfD als „nichtfiskalische Art und Weise“ bezeichneten Form habe nicht stattgefunden, schreibt die Bundesregierung weiter.

Schutz für Personen, die dem Gemeinwohl dienen, strittig
(hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12950) zum besseren Schutz von Personen, die dem Gemeinwohl dienen, vor Angriffen war Gegenstand einer Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 14. Oktober 2024. Dabei hat der Entwurf viel Zustimmung im Grundsatz, aber weniger in der konkreten Ausführung gefunden. Vorgesehen ist unter anderem eine Klarstellung im Strafgesetzbuch, dass bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, ob sich eine Tat eignet, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Der Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen soll künftig neben der Bundes- und Landesebene auch Europa- und Kommunalpolitiker schützen. Zudem soll ein „hinterlistiger Überfall“ als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte sowie Angriffe auf Hilfeleistende etwa der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes oder einer Notaufnahme ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Ferner will die Bundesregierung mit dem Entwurf dafür sorgen, dass Vollzugskräfte des Bundes rechtssicher Elektroschockpistolen beziehungsweise Taser einsetzen können. Ebenfalls zur Begutachtung stand ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/13217) mit ähnlicher Zielsetzung, der insbesondere höhere Strafrahmen vorsieht, sowie ein Antrag der Unionsfraktion (20/13225) mit dem Ziel, den Strafverfolgungsbehörden mehr Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation von Verdächtigen einzuräumen.

Angriffe auf diplomatisches Personal in Deutschland
(hib/AHE) Seit 2017 sind dem Auswärtigen Amt neun Angriffe auf ausländische Diplomatinnen und Diplomaten in Deutschland zur Kenntnis gegeben worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/13178) auf eine Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/13657) hervor. Betroffen waren demnach Angehörige der Botschaften von Lesotho, Pakistan, Saudi-Arabien, Syrien und der Palästinensischen Mission in Berlin, des Generalkonsulats von Afghanistan in Bonn und des Generalkonsulats von Kuwait in Frankfurt am Main. Die Zahl der Angriffe auf diplomatische Vertretungen in Deutschland beziffert die Bundesregierung seit 2017 auf 49. Hinweisen von Auslandsvertretungen auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder Sicherheitsbesorgnisse allgemein werde in jedem Einzelfall nachgegangen, indem das Auswärtige Amt jeden Fall unverzüglich mit den Innenbehörden des Bundeslandes, in dem sich die Vertretung befindet, aufnimmt.

Gewaltkriminalität im Jahr 2023
hib/STO) Die Zahl erfasster Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland ist laut Bundesregierung von rund 197.200 im Jahr 2022 auf rund 214.100 im vergangenen Jahr gestiegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/13236) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12896) weiter hervorgeht, betrug im Jahr 2023 die Zahl der Tatverdächtigen gut 190.600 nach mehr als 178.200 im Vorjahr. Dabei stieg die Zahl der deutschen Tatverdächtigen laut Vorlage von mehr als 109.100 in 2022 auf gut 111.500 in 2023 und die der nichtdeutschen Tatverdächtigen von fast 69.100 auf knapp 79.100.

 

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