Präventionspolitik (16)
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Aktuelles aus dem Bundsestag:
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Obdachlosigkeit in Deutschland
Das Ausmaß der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4790). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stützt sie sich - da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert - auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W). "Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ", schreibt die Bundesregierung weiter. Somit seien Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich. Zudem könne nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg beziehungsweise andauernd wohnungslos waren oder sind. Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren der Antwort zufolge im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in 860.000 Fällen Personen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg wohnungslos. Diese Zahl beinhalte - erstmals - auch die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, "die jedoch keineswegs ohne Unterkunft auf der Straße leben, sondern in der Regel weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind". Diese Gruppe werde auf 440.000 Personen geschätzt. Ohne die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge seien laut BAG W im Jahr 2016 in 420.000 Fällen Menschen in Deutschland zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wohnung gewesen. "Nach Schätzung der BAG W lebten im Jahr 2016 in 52.000 Fällen Menschen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße", heißt es ferner in der Vorlage. "Hilfsweise zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W" nennt die Bundesregierung darin Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht hätten. Nordrhein-Westfalen weise als bevölkerungsreichstes Land aus, dass dort am Stichtag des 30. Juni 2017 insgesamt 32.286 Personen von den Kommunen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden waren. Für Bayern liegen den Angaben zufolge Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Danach wurden laut Vorlage zum Stichtag insgesamt 12.053 wohnungslose Personen in Bayern gemeldet, die von den Kommunen und Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich hätten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe noch weitere 3.716 "anhängige" Klienten gemeldet, die im Laufe des Monats Juni beraten oder betreut wurden. -
Konferenz zu Umgang mit Hasskriminalität
Eine Fachkonferenz des "Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft" im September 2018 in Jena zu dem Thema "Gewalt gegen Minderheiten: Internationale Perspektiven und Strategien zum Umgang mit Hasskriminalität" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5270) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4966). Wie die Bundesregierung darin darlegt, wurde das Institut für die Durchführung der Fachkonferenz aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit 7.440 Euro gefördert. Außerdem wurde die Fachkonferenz laut Bundesregierung mit einer Summe von 15.000 Euro aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Die Mittel seien anteilig für Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, die Miete von Räumlichkeiten, Catering, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Materialien sowie allgemeine Verwaltung verwendet worden. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Thema der Fachkonferenz im Fokus von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft stehe. Mit dem Phänomen der Hasskriminalität beschäftige sie sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext, führt die Bundesregierung aus. Dabei gehe es zum einen um das Erkennen von Hasskriminalität und um kriminalpräventive Ansätze sowie zum anderen um die strafrechtliche Bekämpfung von Hasskriminalität. Darüber hinaus arbeite sie beständig daran, Hasskriminalität in Deutschland bundesweit noch besser statistisch zu erfassen, schreibt die Bundesregierung weiter. Vor diesem Hintergrund habe die Fachkonferenz, die sich mit den genannten Themen befasste, einen erheblichen Erkenntnisgewinn versprochen. Durch die geplante Veröffentlichung des Tagungsbandes werde zudem "eine breite und nachhaltige Wirkung gewährleistet". -
Bekämpfung sogenannter Clankriminalität
Über ihre Überlegungen "für eine konsequentere Bekämpfung der sogenannten Clankriminalität" schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5291) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4938). Danach handelt es sich bei diesen Überlegungen "um einen Prozess, der zu keinem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein wird, sondern kontinuierlich optimiert und an die Erfordernisse einer wirkungsvollen Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der sogenannten Clankriminalität angepasst wird". Das Bundeskriminalamt werde im Zusammenwirken mit den dafür grundsätzlich zuständigen Länderpolizeien die Analyse- und Ermittlungsaktivitäten intensivieren. Zudem werde "das Phänomen fortlaufend in dem polizeifachlich zuständigen Gremium diskutiert, woraus entsprechende Maßnahmen folgen". - Stand der Kampagne für den Rechtsstaat
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Kampagne für den Rechtsstaat, mit der die Bedeutung des Rechtsstaats für jeden Bürger stärker ins Bewusstsein gerückt werden soll, soll im kommenden Haushaltsjahr 2019 umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/5216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4603). Unabhängig davon habe das Bundesjustizministerium 2018 eine Kampagne in Auftrag gegeben, die die Arbeit in der Justiz für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen und die Attraktivität und Autorität der Justizberufe stärken soll. Zum aktuellen Zeitpunkt seien 250.000 Euro für die Kampagne vorgesehen. Da die Kampagne noch ausgeschrieben werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt nichts über Kosten für einzelne Vorhaben gesagt werden. Weiter heißt es, das Forum Recht, auf das sich die Anfrage ebenfalls bezieht, sei nicht Bestandteil der Kampagne für den Rechtsstaat. Unabhängig von der Kampagne unterstütze die Bundesregierung die parlamentarische Initiative Forum Recht mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil des Zusammenlebens näherzubringen. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2019 seien dafür keine Mittel vorgesehen, da es sich bei der Errichtung des Forums Recht um eine parlamentarische Initiative handelt. Der Zeitpunkt, zu dem sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben Forum Recht in der Sache befasst, hänge davon ab, wann ein Entschließungs- oder Gesetzentwurf eingebracht wird. Zu den Kosten heißt es, der Initiativkreis gehe derzeit von einer Größenordnung von etwa 82 Millionen Euro bis 2025 aus. Die Bundesregierung gehe derzeit davon aus, dass das Forum Recht seine Tätigkeit schon ab 2019 aufnehmen wird. - Drogenkonsum im Strafvollzug
Auf die fehlende Zuständigkeit für den Justizvollzug verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5225) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4712) zur medizinischen Versorgung von Drogenkonsumenten im Strafvollzug. Zum überwiegenden Teil der Fragen lägen ihr daher keine konkreten, insbesondere keine statistischen Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung sei jedoch bekannt, dass mittlerweile alle Länder die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen in ihren Landesstrafvollzugsgesetzen geregelt haben. In der Anfrage heißt es, in den deutschen Haftanstalten würden Maßnahmen wie Nadel- und Spritzenaustauschprogramme und Drogensubstitutionstherapien nicht umgesetzt. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der suchtmittelabhängigen Inhaftierten beziehungsweise Verwahrten ist, wie viele sich in Substitution befinden und wie viele Drogentote jährlich in Justizvollzugsanstalten zu verzeichnen sind.
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