Präventionspolitik (17)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Bundestag:
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Sprengung von Geldautomaten
Die Sprengung von Geldautomaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5150). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ereigneten sich nach den ihr vorliegenden Informationen mit Stand vom 31. August 2018 seit Anfang des laufenden Jahres 248 versuchte und vollendete Geldautomatensprengungen. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl den Angaben zufolge bei insgesamt 268 Fällen und im Jahr 2016 bei insgesamt 318 Fällen. -
Übergriffe auf Flüchtlinge
Bei Gewalttaten gegen Asylbewerber sind im dritten Quartal dieses Jahres 74 Menschen verletzt worden, darunter vier Kinder. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5189) hervor. Danach lagen der Bundesregierung mit Stand vom 25. Oktober vorläufigen Zahlen zufolge Erkenntnisse zu insgesamt 37 politisch motivierten Delikten im Zeitraum von Anfang Juli bis Ende September 2018 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen alle Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, wie die Bundesregierung schreibt. Zudem lagen ihr den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 323 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2018 vor, "die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten". Davon seien 319 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität entfallen. Ferner verfügte die Bundesregierung laut Antwort über Erkenntnisse zu zwölf politisch motivierten Delikten im genannten Zeitraum, die sich "gegen Hilfsorganisationen beziehungsweise ehrenamtliche/freiwillige Helfer richten". Darunter befanden sich den Angaben zufolge elf politisch rechts motivierte Straftaten. -
Strafbarkeit des Schwarzfahrens
Das in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Thema "Fahren ohne Fahrschein" war Thema einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Wissenschaftler, Justiz- und Verbändevertreter legten als Sachverständige ihre Sicht auf Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dar, mit denen der Tatbestand des Schwarzfahrens aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden soll. Während der Linke-Entwurf (19/1115) vorsieht, in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches die Beförderungserschleichung zu streichen und das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr mit dem Strafrecht, sondern nur noch mit einem erhöhten Beförderungsentgelt zu sanktionieren, plädieren die Grünen in ihrem Entwurf (19/1690) für die Schaffung eines neuen Ordnungswidrigkeitstatbestandes. Die Vorlagen, die im April erstmals im Plenum des Bundestages beraten worden waren, wurden von den Sachverständigen kontrovers diskutiert. Während die teilnehmenden Staatsanwälte dafür plädierten, den Gesetzestext beizubehalten, zeigten sich die Richter offen für Änderungen. Die Abgeordneten interessierten sich in der Fragerunde unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) vor allem für die Unterschiede zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und deren Bedeutung für die Bestrafung von Schwarzfahrdelikten. Auch die Frage, wie eine bessere Kontrolle der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr erfolgen kann, ohne den Zugang zu den Verkehrsmitteln zu erschweren, spielte eine Rolle. -
Maßnahmen aktiver Cyber-Abwehr
Um "Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/5472) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel "Hackbacks als aktive digitale Gegenwehr" (19/5076). Wie die Fraktion darin ausführte, beschreiben Begriffe wie "digitaler Gegenangriff", "aktive Cyberabwehr" oder "Hackback" die "Suche nach Maßnahmen für die aktive, zivile und militärische Gegenwehr in einem Szenario eines Cyberangriffs auf deutsche Systeme". Die Bundesregierung verweist dazu in ihrer Antwort darauf, dass von ihr der Begriff "Hackback" konzeptionell grundsätzlich nicht verwendet werde, "weder für Aktivitäten der Cyber-Abwehr noch der Cyber-Verteidigung". Zur Frage, welche rechtlichen Grundlagen sie bei der "rechtlichen Bewertung von Hackbacks" für relevant hält, schreibt die Bundesregierung, dass aufgrund der Vielzahl der vorstellbaren Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr "vielfältige völker-, verfassungs- und einfachrechtliche Fragestellungen aufgeworfen" würden. Zudem seien unterschiedlichste Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr denkbar. Eine pauschalierende Betrachtungsweise sei daher nur eingeschränkt möglich. Bei jeder Betrachtung gelte jedoch, dass sich alle Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr im Rahmen des geltenden Völker-, Verfassungs- und des einfachen Rechts bewegen müssen, heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung darin ferner darlegt, werden von ihr derzeit "die im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr aufgeworfenen unter anderem rechtlichen Fragestellungen" geprüft. Aus dieser Prüfung könne sich unter anderem auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten. Noch seien diese Prüfungen indes nicht abgeschlossen.
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