Präventionspolitik (21)
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Hessen
Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die 20. Legislaturperiode "Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt"
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Aktuelles aus dem Bundestag (BT)
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Einsatz in internationalen Polizeimissionen
Im Jahr 2017 sind insgesamt 176 Beamte der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung in internationale Polizeimissionen und das bilaterale Polizeiprojekt German Police Project Team (GPPT) Afghanistan entsandt worden. Im Jahr zuvor waren es noch 302 Beamte, wie aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegenden "Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2017" (19/6540) weiter hervorgeht. Danach waren 2017 durchschnittlich stets 126 Beamte nach 153 im Jahr 2016 im Einsatz. Trotz einer Zunahme der ausgeschriebenen Stellen ist laut Vorlage ein Rückgang der eingegangenen Bewerbungen und der entsandten Polizisten zu verzeichnen, "Dies liegt an der derzeitigen Herausforderung im Inland (Einstellungsoffensive, innere Lage)", heißt es in dem Bericht weiter. Hinzu komme, dass zunehmend Missionen in frankophonen Einsatzgebieten stattfinden, in denen deutsche Polizisten wegen der Sprachanforderungen in Französisch weiter unterrepräsentiert sind. Zugleich manifestiere sich hier "eine insgesamt zurückhaltende Bereitstellung von Personal für neu eingerichtete oder aufwachsende Missionen (beispielsweise Libyen, Irak) durch die deutschen Entsender". Darüber hinaus dürften den Angaben zufolge "auch die Frontex-Einsätze, an denen sich auch Polizistinnen und Polizisten der Länder beteiligt haben, zu dem personellen Rückgang in mandatierten Friedensmissionen beigetragen haben". -
Regierung fördert Schlichtung
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es in Deutschland ein breites Angebot an außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen gibt. Das schreibt sie in der Antwort (19/6664) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6302). Dazu gehört der Antwort zufolge insbesondere auch die Schlichtung von Konflikten aus Verbraucherverträgen vor einer der 26 in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Das im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelte Streitbeilegungsverfahren vor diesen Schlichtungsstellen stelle ein niedrigschwelliges und für Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstiges Verfahren dar. Für den Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs (E-Commerce) biete seit 2009 der sogenannte Online-Schlichter eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren vor den ordentlichen Zivilgerichten. Bei diesem handele es sich um ein Pilotprojekt, das von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie von zwei Partnern aus der Privatwirtschaft finanziert wird. Darüber hinaus gebe es unternehmens- oder verbandsgetragene Beschwerdestellen, die eine Online-Schlichtung anbieten. -
Bericht zur Verbraucherschlichtung
Die Bundesregierung hat einen Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle vorgelegt. In ihrer Unterrichtung (19/6890), schreibt sie, seit dem 1. April 2016 seien bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. mit Sitz in Kehl 4.117 Verbraucheranträge eingegangen. Von den im Untersuchungszeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 formal abgeschlossenen 2.210 Verfahren sei es in 281 Fällen zu einem Erfolg im Sinne einer Einigung gekommen. Weiter heißt es in der Unterrichtung, die überwiegende Anzahl der befragten Verbraucher und Unternehmer sei mit den Verfahren zufrieden und beschreibe diese als fair, kostengünstig und schnell. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren werde das Schlichtungsverfahren überwiegend als schneller, kostengünstiger und weniger aufwändig beschrieben.
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www.praeventionstag.de