14.02.2019

Präventionspolitik (26)

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zu dem Thema

Aktuelle Dokumente aus den Bundesländern

Aktuelles aus dem Bundestag (BT)

  • Politisch rechts motivierte Tötungsdelikte
    Im vergangenen Jahr sind im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität" (KPMD-PMK) mit Stichtag 1. Januar 2019 bundesweit ein vollendetes und sechs versuchte politisch rechts motivierte Tötungsdelikte gemeldet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7379) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6958) hervor. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind die Fallzahlen der "Politisch Motivierten Kriminalität" aus dem Jahr 2018 "durch Nach-/Änderungsmeldungen der Länder noch Veränderungen unterworfen und haben damit vorläufigen Charakter".

  • Studien zu Drogenkonsum bei Flüchtlingen
    Im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum von Flüchtlingen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren einige Studien in Auftrag gegeben. 2018 habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Institut damit beauftragt, einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung drogenabhängiger Flüchtlinge zu erstellen, heißt es in der Antwort (19/7485) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7051) der AfD-Fraktion. Um systematische Erkenntnisse zum Drogenkonsum, der Nutzung von Hilfsangeboten, konsumierten Substanzen und der Art des Konsums zu erhalten, fördert das BMG zudem ein Projekt zu "Lebenssituationen von erwachsenen Geflüchteten in Deutschland" (LOGIN), das noch bis 2020 laufe. Im Forschungsverbund "Prävention und Behandlung von Suchterkrankungen bei Geflüchteten" (PREPARE) werde, aufbauend auf einer systematischen Datenerhebung und -analyse, ein neues diagnostisches Instrument entwickelt, mit dem Drogenprobleme bei Flüchtlingen erfasst werden könnten. Zudem solle eine neuer Präventionsansatz bei jungen Flüchtlingen mit problematischem Cannabis- und Alkoholkonsum erprobt werden. Schließlich werde auch eine neue psychotherapeutische Methode zur Behandlung von Suchterkrankungen bei traumatisierten Personen entwickelt und geprüft, ob diese bei Flüchtlingen wirksam sei.

  • Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts
    Die Bekämpfung rassistischer Hassreden, die Umsetzung des Rechts auf selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderung und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sind die Schwerpunkte der Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) im Jahr 2017 gewesen. Das geht aus dem als Unterrichtung vorliegendem Jahresbericht des Instituts hervor (19/6492). Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2017 Einnahmen in Höhe von 5,62 Millionen Euro, davon 2,66 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, 1,28 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie 1,68 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder. Zu den größeren Ausgabeposten gehören den Angaben zufolge "Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik" (1,13 Millionen Euro), "Menschenrechtspolitik Inland/Europa" (0,49 Millionen Euro) sowie Kommunikation (0,42 Millionen Euro). Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention schlägt mit rund 0,4 Millionen Euro zu Buche, die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut werden mit rund 0,99 Millionen Euro angegeben.

  • Menschenrechtslage in Deutschland
    Die Themenfelder Rassismus und Frauenrechte haben im vergangenen Jahr beim Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren Deutschlands im UN-Menschenrechtsrat im Mittelpunkt gestanden. Das geht aus dem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 hervor, den das Deutsche Institut für Menschenrechte als Unterrichtung vorgelegt hat (19/6493). Nach den Empfehlungen anderer Staaten im Überprüfungsverfahren solle Deutschland den Schutz gegen rassistische Diskriminierung und Gewalt sowie gegen rassistische Hassrede weiter prioritär verfolgen und insbesondere auch Maßnahmen gegen "racial profiling" durch die Polizei ergreifen. Es müsse zudem mehr für Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getan werden sowie für die Möglichkeiten für Frauen, in politische und privatwirtschaftliche Führungspositionen zu kommen. Außerdem müsse geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland stärker bekämpft werden. Die Bundesregierung habe sich in ihrer Stellungnahme vor dem Menschenrechtsrat von den insgesamt 259 Empfehlungen 209 zu eigen gemacht und sich somit politisch verpflichtet, in den kommenden Jahren für deren Umsetzung zu sorgen. Weitere Schwerpunkte des Berichts des Menschenrechtsinstituts beziehen sich auf die Situation von Arbeitsmigranten und Fälle schwerer Arbeitsausbeutung in Deutschland sowie auf Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen. Verbesserungsbedarf sieht das Institut zudem bei der Genehmigungspraxis der Bundesregierung für Waffenexporte: Bei der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate seit deren Eintritt in den Jemen-Konflikt 2015 werde deutlich, wie problematisch die Intransparenz der Entscheidungsverfahren sei. "Quellen internationaler Organisationen, wissenschaftliche Studien und Berichte zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass Exporte nach Saudi-Arabien und die VAE nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Politischen Grundsätzen standen: In beiden Ländern werden die Menschenrechte systematisch verletzt, beide sind seit 2015 in einen bewaffneten Konflikt verwickelt und weder Saudi-Arabien noch die VAE erfüllen ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht, wie etwa die Vermeidung beziehungsweise Aufklärung von Militärschlägen, denen Zivilpersonen zum Opfer gefallen sind", heißt es im Bericht des Menschenrechtsinstituts. Dennoch habe die Bundesregierung weiter Rüstungsexportgenehmigungen erteilt. Fortschritte vermerkt das Institut hingegen beim Wahlrecht in Deutschland: Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hätten nun drei weitere Bundesländer - Bremen, Hamburg und Brandenburg - die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen, die unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention aufgehoben. Auch die Ausschlüsse von schuldunfähigen Straftätern, die sich auf richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, seien - soweit noch vorhanden - aufgehoben worden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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