30.10.2022
Kontrollierte Abgabe von Cannabis: Eckpunktepapier der Bundesregierung liegt vor
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Das Eckpunktepapier entstand im intensiven Austausch mit Expertinnen und Experten sowie Interessengruppen im Rahmen eines vorgeschalteten Konsultationsprozesses unter der Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Bei der Umsetzung des Koalitionsvorhabens berücksichtigt die Bundesregierung dessen völker- und europarechtlichen Rahmen. Sie wird dazu u.a. bezüglich der bestehenden völkerrechtlichen Abkommen eine Interpretationserklärung abgeben und den Gesetzentwurf im Rahmen einer Notifizierung bei der EU-Kommission vorlegen.
Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung
- Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
- Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
- Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
- Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
- Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
- Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.
- Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
- Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
- Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
- Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
- Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de
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