30.10.2022

Kontrollierte Abgabe von Cannabis: Eckpunktepapier der Bundesregierung liegt vor

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Das Eckpunktepapier entstand im intensiven Austausch mit Expertinnen und Experten sowie Interessengruppen im Rahmen eines vorgeschalteten Konsultationsprozesses unter der Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Bei der Umsetzung des Koalitionsvorhabens berücksichtigt die Bundesregierung dessen völker- und europarechtlichen Rahmen. Sie wird dazu u.a. bezüglich der bestehenden völkerrechtlichen Abkommen eine Interpretationserklärung abgeben und den Gesetzentwurf im Rahmen einer Notifizierung bei der EU-Kommission vorlegen.

Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung

  • Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
  • Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
  • Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
  • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
  • Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
  • Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen. 
  • Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
  • Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
  • Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
  • Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
  • Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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