30.10.2022

Unterstützung von Frauenhäusern

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(hib/CHE) Die Zuständigkeit für das Bereitstellen und die Finanzierung von Frauenhäusern liegt nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung bei den Ländern. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3750) auf eine Kleine Anfrage (20/3398) der Fraktion Die Linke. Der Bund könne nur begrenzt im Rahmen von Zuwendungen nach Maßgabe der in der BHO (Bundeshaushaltsordnung) erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften und nach den geltenden Richtlinien Bundesmittel gewähren.

Die Bundesregierung unterstütze aber im Rahmen ihrer Finanzierungskompetenz die Arbeit des Frauenunterstützungssystems, indem sie deren bundesweite Kooperationen und Vernetzungsstellen finanziell fördere, heißt es in der Antwort.

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