06.11.2022

Neutralitätsgebot beim Programm Demokratie leben!

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(hib/CHE) Die Zuwendungsempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden auf die Einhaltung des Neutralitätsgebotes hingewiesen. Projekte, die sich ausdrücklich gegen politische Parteien richten und willkürlich die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigen, sind im Rahmen des Programms nicht förderfähig. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4189) auf eine Kleine Anfrage (20/3556) der AfD-Fraktion. Dies werde bereits bei der Prüfung von Interessenbekundungen und Förderanträgen für Projekte berücksichtigt. Darüber hinaus sei die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln während und nach Beendigung eines Förderprojektes Bestandteil der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle sowie der Verwendungsnachweisprüfung. „Bei Nichteinhaltung der zuwendungsrechtlichen Regelungen wird auch eine Aufhebung der Förderentscheidung geprüft, was gegebenenfalls zu einer Rückforderung der erhaltenen Zuwendung führen kann. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich unter anderem in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)“, heißt es in der Antwort.

Der Bundesregierung liegen den Angaben zufolge keine statistischen Erhebungen zu Verstößen gegen die Fördervorgaben beziehungsweise die Zweckbindungen innerhalb der Förderungen im Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vor.

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