23.03.2019

Präventionspolitik (31)

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Aktuelles aus dem Bundestag

  • Kinderschutz wird gezielt gefördert
    Der Kinder- und Jugendschutz wird nach Angaben der Bundesregierung auf vielfältige Weise gefördert. So sei im Oktober 2017 die Bundesstiftung "Frühe Hilfen" errichtet worden, die Familien psychosoziale Unterstützung gewähre. Der Bund stelle für diese Aufgabe dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung, heißt es in der Antwort (19/8237) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7998) der AfD-Fraktion. Auch Vorkehrungen gegen das Schütteltrauma gehörten zu den Vorhaben im Bereich Frühe Hilfen. Daneben sei die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Daher werde die Initiative "Trau Dich" bis 2022 fortgeführt.  2017 wurde den Angaben zufolge auch das bundesweite Modellprojekt "Beraten und Stärken" bis 2020 verlängert. Ziel des Projektes sei die nachhaltige Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen. Kinder und Jugendliche sollen außerdem an die kompetente Nutzung digitaler Medien herangeführt werden. Neben dem Schutz vor ungeeigneten Inhalten und Kontaktrisiken geht es dabei auch um die Sensibilisierung aller Altersgruppen.

  • Exporte im Bereich Cybersicherheit
    Um Ausfuhrgenehmigungen für Güter im Bereich der Cybersicherheit geht es in der Antwort (19/8098) auf eine Kleine Anfrage (19/7680) der FDP-Fraktion. Da Cyber-Sicherheitsprodukte häufig als Güter mit doppeltem Verwandlungszweck klassifiziert sind, gelten für sie Exportkontrollvorschriften. Die Bundesregierung listet in der Antwort Genehmigungszahlen der vergangenen Jahre auf. Gesicherte Aussagen zur Bearbeitungsdauer von Anträgen lägen nicht vor, erklärt die Bundesregierung weiter.

  • Armutsassoziierte Krankheiten
    Armutsassoziierte und vernachlässigte Krankheiten (poverty-related and neglected diseases, PRNDs) sind Krankheiten, die vor allem Menschen in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen, aber auch benachteiligte Gruppen in Ländern mit hohem Einkommen betreffen. Diese Krankheiten sind eng mit Armut, schlechten Lebensbedingungen und schwachen Gesundheitssystemen verknüpft, schreibt Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/8135). Die Krankheiten weisen strukturelle Forschungsdefizite auf. Zu den Krankheiten gehören Tuberkulose, Malaria und HIV/AIDS, aber auch 20 weitere von der WHO definierte tropische Krankheiten. Als vernachlässigt gelten sie, da hier eine zahlungsschwache Nachfrage bestehe und für die Industrie kaum Anreize für die Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte entstünden. 2017 habe der Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) "Neue Arzneimittel gegen vernachlässigte armutsassoziierte Krankheiten" eine Reihe zentraler Handlungsbedarfe für das medizinisch-technische Innovationssystem in Deutschland identifiziert. Die Abgeordneten wollen nun erfahren, seit wann der TAB-Bericht der Bundesregierung bekannt ist und welche konkreten Maßnahmen sie seitdem in die Wege geleitet hat. Insbesondere interessiert die Faktion, welche Hürden die Bundesregierung bezüglich der effektiven Erforschung und Behandlung armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten sieht und wie sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung seitens der Bundesregierung seit der Veröffentlichung des TAB-Berichts in den Bereichen Tuberkulose, Malaria, HIV/AIDS und vernachlässigte tropische Krankheiten (zum Beispiel bei Schistosomiasis und Helminthosen) entwickelt haben.

  • Mittel für Zivile Sicherheitsforschung
    "Die zivile Sicherheit berührt alle Lebensbereiche einer modernen und weltoffenen Gesellschaft. Sicherheit ist von grundlegender Bedeutung für Freiheit, Lebensqualität und Wohlstand." Das sagte Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochmorgen in der Aussprache zum Rahmenprogramm der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023" (19/2910). Das neue Rahmenprogramm, das in die Hightech-Strategie der Bundesregierung eingebunden ist und jährlich mit 60 Millionen Euro gefördert wird, baut auf den Erfahrungen von zwei Vorläuferprogrammen auf, unterstrich Meister. Kernaufgabe der zivilen Sicherheitsforschung sei es, den Schutz der Bürger vor Gefährdungen zu erhöhen, die mit den Auswirkungen von Naturkatastrophen, Terrorismus und Kriminalität verbunden sind. Nicht zuletzt durch die Folgen des globalen und gesellschaftlichen Wandels sowie der zunehmenden Geschwindigkeit technischer Entwicklungen würden auch die Anforderungen an effektive und zukunftsfähige Sicherheitslösungen steigen. Das neue Programm stützt sich auf drei Programmsäulen: Dazu gehört der "Schutz und Rettung von Menschen", der "Schutz Kritischer Infrastrukturen" und der "Schutz vor Kriminalität und Terrorismus". Die Querschnittsthemen "Internationale Kooperationen" sowie "Strukturbildung, Praxistransfer und Kompetenzaufbau" befassen sich mit übergeordneten Fragestellungen der zivilen Sicherheitsforschung. Auch soll die Zusammenarbeit von Forschung, Wirtschaft und Anwendern auf europäischer und internationaler Ebene gestärkt werden. Dabei hob Meister vor allem Österreich, Frankreich und Israel hervor. Gleichzeitig würden aber auch gemeinsame Lösungsansätze mit Ländern in Afrika gesucht.

  • Inhaftierte Deutsche im Ausland
    Derzeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung 1.671 deutsche Staatsangehörige im Ausland inhaftiert, die auf ihren Wunsch von deutschen Auslandsvertretungen konsularisch betreut werden (Stand: 1. Januar 2019). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8353) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7996) hervor. Die meisten Häftlinge werden demnach in Spanien (254), in den Vereinigten Staaten von Amerika (156), Frankreich (114), Polen (74), Österreich (54), Türkei (50), Großbritannien (49), Schweiz (48), Thailand (39) und Italien (34) konsularisch betreut. Zur Zahl der darunter befindlichen möglicherweise aus politischen Gründen Inhaftierten sei keine verlässliche Aussage zu treffen, da die Bundesregierung nicht in allen Fällen Kenntnis vom konkreten Tatvorwurf erhalte, heißt es unter Verweis auf die Antwort (19/543) auf eine frühere Kleine Anfrage (19/404) der AfD-Fraktion. Zudem seien belastbare Einschätzungen zu möglichen politischen Gründen der Inhaftierung nur in Ausnahmefällen möglich.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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