Präventionspolitik (37)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Bundestag:
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Cybersicherheit und Nachschlüssel
Die Bundesregierung sieht in Verschlüsselungstechnologien, bei denen Nachschlüssel oder ähnliche Entschlüsselungs- beziehungsweise Eingriffstechnologien möglich sind, keine Vorteile. Dies geht aus ihrer Antwort (19/9605) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9112) hervor. Wie die Bundesregierung darin ferner ausführt, schwächt der Einsatz von Nachschlüsseln die Cybersicherheit. Ein schwerwiegender Nachteil sei der nicht abschätzbare Schaden im Falle eines unautorisierten Einsatzes der Nachschlüssel, schreibt die Bundesregierung weiter. Zur sicheren Speicherung von Nachschlüsseln sei deshalb eine umfangreiche und hochsichere Infrastruktur notwendig, die ihrerseits aufgrund der Brisanz der gespeicherten Daten einem sehr hohen Angriffsrisiko ausgesetzt sei. Darüber hinaus "wäre eine solche Infrastruktur mit einem hohen Verwaltungsaufwand und enormen Kosten verbunden". -
Bekämpfung von Kinderehen
Die Bundesregierung wird das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wie vorgesehen im Juli 2020 evaluieren. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/9568) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8907). Der Gesetzgeber habe diese Frist festgelegt, um eine verlässliche Tatsachengrundlage für die Evaluierung zu gewährleisten. Die geänderten Vorschriften müssten von der Verwaltung implementiert und von den Gerichten angewandt werden. Die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Bundesregierung, heißt es weiter. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass der Bundesgerichtshof das Verfahren wegen einer im Februar 2015 geschlossenen Ehe, bei der die Ehefrau zum Zeitpunkt der Eheschließung in Syrien noch keine 16 Jahre alt war, ausgesetzt habe, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Wie es in der Antwort weiter heißt, werde die Bundesregierung bei der Evaluierung die vorliegenden Verfahrensstatistiken sowie die zu den einzelnen Fallkonstellationen ergangene Rechtsprechung auswerten. Ferner würden die Länder um entsprechende weitere Daten gebeten werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie keine Möglichkeiten habe, Eheschließungen im Ausland zu verhindern. Jedoch unterfielen nach Rückkehr aus dem Ferienaufenthalt die im Ausland geschlossenen Ehen den deutschen Schutzvorschriften. Ehen, in denen mindestens ein Ehegatte bei der Eheschließung im Ausland jünger als 16 Jahre war, würden nicht für unwirksam erklärt, sie seien von Gesetzes wegen unwirksam. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung trotz fehlender Daten die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sowie dessen Evaluierung gewährleistet. -
Problematik des racial profiling
Die "Problematik des ,racial profiling' und anlasslose Kontrollen der Bundespolizei im Jahr 2018" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/9637). Darin schreibt die Fraktion, dass die Bundespolizei 2017 rund 2,3 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt habe. Die Kontrollen stünden "seit Jahren in der Kritik". "Organisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland oder die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt werfen der Bundespolizei vor, sich des racial profiling zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes - beispielsweise wegen der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols - verdächtig erscheinen", heißt es in der Vorlage weiter. Dies "stelle einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes dar". Wissen wollen die Abgeordneten, in welchem Umfang im Jahr 2018 bei anlasslosen Befragungen und Kontrollen der Bundespolizei Verstöße welcher Art festgestellt wurden. Auch fragen sie unter anderem, welche Staatsangehörigkeit die Menschen hatten, die sich 2018 beziehungsweise 2019 über "racial profiling durch die Bundespolizei" beschwert haben. -
Politisch rechts motivierte Straftaten
In Deutschland sind im Februar dieses Jahres 32 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9625) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9115) hervor. Danach wurden für Februar 2019 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 974 solcher Straftaten gemeldet, darunter 39 Gewalttaten. Die Zahl der zu diesen Delikten ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 444. Neun Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen. -
Jugendliche durch Modellprojekte stärken
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert seit November 2017 die Teach First Deutschland GmbH im Rahmen einer Zuwendung für das Modellprojekt "Die Verfassungsschüler". Das Pilotprojekt zielt darauf ab, Jugendliche mit und ohne Zuwanderungsgeschichte aus sozialen Brennpunkten für die Werte und Normen in unserer Demokratie zu begeistern und sie zur gesellschaftlichen Mitgestaltung zu motivieren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9196) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8661) zum Engagement der gemeinnützigen Organisation Teach First an Brennpunktschulen. Durchgeführt werde das Projekt an zwei Standorten. In Dortmund werde es von dem Verein der Stadtteilschule Dortmund umgesetzt, in Berlin von der Teach First. Die Zuwendung des BMI in Höhe von 250. 236 Euro für das Modellprojekt "Die Verfassungsschüler" sei für den Zeitraum vom 15. November 2017 bis 30. April 2019 bewilligt. Grundsätzlich falle der Einsatz von jungen Studienabsolventinnen und -absolventen ("Fellows") an Schulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Herausforderungen im föderalen Bildungssystem Deutschlands in die Zuständigkeit der Länder. Das betreffe auch Fragen der Finanzierung und der Entlohnung, betont die Bundesregierung. -
Strafbarkeit illegalen Online-Handels
Der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen im sogenannten Darknet über anonymisierende Netzwerke wie Tor soll unterbunden werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/9508) vor, der eine eigenständige Strafbarkeit für das Betreiben solcher internetbasierten Handelsplattformen einführt und unter anderem Anpassungen des materiellen Strafrechts vorsieht. Der bisherige Zustand, heißt es in dem Entwurf, sei unbefriedigend, da er nicht sämtliche strafwürdigen Verhaltensweisen in angemessener Weise erfasse. Der Gesetzentwurf führt einen neuen Straftatbestand des Anbietens von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten ein. Ergänzt wird der Grundtatbestand durch eine Qualifikation im Falle gewerbsmäßiger Begehung. Lediglich diese Qualifikation solle Anknüpfungstat für die cyberspezifische, eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahme der Überwachung der Telekommunikationsüberwachung sein, heißt es im Entwurf. Zur Klarstellung werde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich ermöglicht, von Postdienstleistern Auskünfte auch über noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Sendungen zu verlangen. Der Entwurf geht auf eine Bitte der Justizminister der Länder zurück. -
Ersatzfreiheitsstrafe in der Diskussion
Gegen eine Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz aus. Anlass der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten Sitzung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (19/1689). Danach sollen die entsprechenden Regelungen im Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen und die gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Pfändung durch eine neue bundesgesetzliche Regelung gestärkt werden. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei in ihrer aktuellen Konzeption und ihrer praktischen Anwendung ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögensschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum leben, heißt es im Gesetzentwurf. Eine freiheitsentziehende Bestrafung dürfe nur dann in Betracht kommen, wenn andere Mittel nicht hinreichend wirksam sind.
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