16.11.2019

Präventionspolitik (63)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming
    (hib/MWO) Die Strafverfolgung von Cybergrooming, des Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 06.11.2019. Anlass war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13836), mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend geändert werden soll, dass auch der sogenannte untaugliche Versuch, in denen der Täter irrig annimmt, auf ein Kind - ein "Scheinkind" - einzuwirken, unter Strafe gestellt wird. Cybergrooming an sich ist laut StGB strafbar. Der Straftatbestand greife jedoch dann nicht, so der Entwurf, wenn ein Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn der Versuch, also auch Fälle, in denen ein Täter auf ein "Scheinkind" einwirkt, sei nicht strafbar. Die Mehrzahl der acht Sachverständigen hält die Neuregelung für angemessen, in einigen Stellungnahmen wurden aber auch Nachbesserungen vorgeschlagen. Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem Möglichkeiten, die Strafverfolgung zu verbessern. Dabei ging es unter anderem um den Aspekt der Vorbereitungsstrafbarkeit, den Einsatz technischer Mittel, um besseren Zugang zu Tätern im Internet zu bekommen, und um die Frage, ob nicht bereits ein Anfangsverdacht ausreiche, gegen mutmaßliche Täter vorzugehen.

  • Sicherheit an Bahnhöfen
    (hib/STO) Über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13867) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13392). Danach ist die Sicherheitslage auf den Bahnhöfen "grundsätzlich als gut zu bezeichnen". Seit 2015 weise die polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei insgesamt eine rückläufige Entwicklung der Gesamtzahl der Straftaten auf Bahnanlagen aus, führt die Bundesregierung aus. Zugleich verweist sie darauf, dass die Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen "ein ständiges Ziel der zuständigen Behörden" sei. Dazu wird laut Vorlage die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung "mit 1.300 zusätzlichen Dienstposten aus dem bereits erfolgten und bis 2021 vorgesehenen Stellenaufwuchs für die Bundespolizei deutlich gestärkt". Da das Personal erst ausgebildet werden müsse, würden die zusätzlichen Dienstposten sukzessive bis 2024 eingerichtet und besetzt. Darüber hinaus solle eine bessere Erreichbarkeit und Wahrnehmbarkeit der Bundespolizei durch eine zentrale Unterbringung auf den Bahnhöfen erreicht werden. Zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen werden auch der Ausbau und die Modernisierung der Videotechnik weiter vorangetrieben, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung könnten dabei "zukünftig ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein". Bei der Bundespolizei stünden für den Ausbau der Videoüberwachung bis zum Jahr 2023 bereits jetzt Mittel in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro zur Verfügung. 

  • Weniger Schwarzfahrer bei der Bahn
    (hib/HAU) Die Zahl der Schwarzfahrer bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) geht zurück. Laut einer Antwort der Bundesregierung (19/14180) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13278) lag die Zahl der "Erhöhten Beförderungsentgelte" im Jahr 2018 bei 1,53 Millionen. Es gab insgesamt 2,09 Milliarden Reisende. 2014 lag die Zahl der Schwarzfahrer noch bei 1,76 Millionen (2,03 Milliarden Reisende insgesamt). Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) ist der Vorlage zufolge im Jahr 2018 in 181.985 Fällen gestellt worden. 2014 lag die Zahl der Strafanträge bei 246.188. Die DB AG habe intern festgelegt, dass ein Strafantrag wegen des Erschleichens von Leistungen gemäß Paragraf 265a StGB gestellt wird, wenn bei der gleichen Person drei Mal eine "Schwarzfahrt" innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums festgestellt wird, schreibt die Regierung. Danach erfolge bei jeder weiteren "Schwarzfahrt" ein Strafantrag.

  • Prävention von Folter und Misshandlung
    (hib/SAS) Die Jahresberichte 2017 (19/2929) und 2018 (19/10305) der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter sind am Mittwochnachmittag Thema im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gewesen. In diesen Berichten hat sich die unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung 2017 schwerpunktmäßig mit dem Freiheitsentzug durch die Polizei beschäftigt, im Jahresbericht 2018 standen freiheitsentziehende Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Abschiebungen im Fokus. Darin haben die Mitarbeiter unter anderem die "mitunter häufig angewendete Maßnahme" der Fixierung von Personen im Polizeigewahrsam kritisch angemerkt. Die Praxis sei in einigen Bundesländern zwar erlaubt, stelle jedoch einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Missstände entdeckte die Nationale Stelle aber auch bei begleiteten Abschiebeflügen. Als unzureichend bewertete ein Vertreter der Einrichtung im Rahmen der Unterrichtung des Ausschusses so etwa die Koordination zwischen Bundes- und Landespolizei. Oft seien Mitarbeiter beider Polizeien an Abholung und Transport der abzuschiebenden Menschen beteiligt. In der Praxis führe deren mangelnde Abstimmung jedoch nicht selten dazu, dass die Abzuschiebenden nicht ausreichend mit Essen oder Trinken versorgt würden. 

    Im Ausschuss betonte der Vertreter den präventiven Charakter der Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Die insgesamt zehn Mitarbeiter der aus einer Länderkommission und einer Bundesstelle bestehenden Einrichtung besuchten "Orte der Freiheitsentziehung" - darunter Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen, geschlossene Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe sowie Alten- und Pflegeheime - um auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zur Wahrung der Menschenwürde zu unterbreiten. Die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit sei jedoch trotz des zehnjährigen Bestehens der Nationalen Stelle noch immer begrenzt, monierte der Vertreter. Immer wieder gebe es Fälle, in denen Mitarbeitern der Zutritt zu einem Ort der Freiheitsentziehung verwehrt werde. Auch bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Zutritt mangele es bisweilen an der nötigen Unterstützung durch die zuständigen Ministerien. Außerdem erweise es sich als nachteilig, dass nur die Namen von Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft veröffentlicht werden dürften. Um die "Nachhaltigkeit" der Arbeit zu verbessern, brauche es eine Rechtsgrundlage, um künftig auch die Namen der besuchten Einrichtungen in privater Trägerschaft veröffentlichen zu können, so die Forderung der Nationalen Stelle. 

    Besorgt äußerte sich ihr Vertreter zudem über die gegenwärtige finanzielle Ausstattung der Anti-Folter-Stelle. Es drohe akut die Gefahr, dass sie ihre Arbeit im nächsten Jahr nicht wie bisher aufrechterhalten könne. Schon in der Vergangenheit seien Besuche überhaupt nur möglich gewesen, weil sich die ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeiter bereit erklärt hätten, ihre Fahrtkosten vorzustrecken, so der Vertreter. In der anschließenden Diskussion signalisierten Abgeordnete aller Fraktionen grundsätzlich Anerkennung und Unterstützung für die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Deren finanzielle Lage sei "beschämend", so ein Vertreter der SPD. Bündnis 90/Die Grünen plädierten vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen für eine Aufstockung der Mittel für das kommende Jahr. Auch die Union mahnte mittels eines Entschließungsantrags eine "angemessene Ausstattung" der Nationale Stelle an. In Bezug auf die vorliegenden Jahresberichte merkten Vertreter von Union und AfD allerdings an, dass aus ihrer Sicht die Verwendung von Begriffen wie "Folter" und "Ort der Freiheitsentziehung" im Zusammenhang mit Pflegeheimen im Rechtsstaat Deutschland doch kritisch zu sehen sei. Die meisten Pflegekräfte dort leisteten einen "guten Dienst". Die FDP betonte wiederum die Wichtigkeit von Kontrollen: Es gebe unter den Pflegeheimträgern "schwarze Schafe", denen alte oder pflegebedürftige Menschen wehrlos ausgeliefert seien. Vertreter von SPD, Die Bündnis 90/ Die Grünen unterstützten den verwendeten Folterbegriff und erinnerten daran, dass die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter auf dem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe beruhe.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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