Präventionspolitik (89)
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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
(hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt. In der Vorlage (19/18470) wird betont, dass es dabei vor allem um eine effektive Strafverfolgung auch bei Tatbegehungen im Internet geht. Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten Dies gefährde letztendlich die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe. Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Zusätzlich soll das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst werden. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des NetzDG soll um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet. Der Entwurf schlägt zudem vor, den Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches dahingehend zu erweitern, dass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten soll erfasst werden. Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen sollen zukünftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelten. Unter dem Tatbestand Bedrohung soll zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst werden. Bei der Strafzumessung sollen antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden. In der Strafprozessordnung sollen die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert werden. Der Text des Gesetzentwurfs und der Begründung ist gleichlautend mit der Bundestagsdrucksache 19/17741. Dem Entwurf ist die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates angefügt. -
Terrorismusverfahren der Bundesanwaltschaft
(hib/MWO) Im Jahr 2019 leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 244 Ermittlungsverfahren ein, die einen Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus aufwiesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17615). Die Beantwortung der Anfrage erfolge auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, seien im vergangenen Jahr 401 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, 161 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum sogenannten "Islamischen Staat", 24 Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Rechtsterrorismus in Deutschland, vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland und zwei Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet worden. 178 Ermittlungsverfahren seien an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden. -
Härteleistungen für Terroropfer
(hib/MWO) Zahlen zu Anträgen und Bewilligungen bezüglich Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten von 2011 bis März 2020 enthält die Antwort der Bundesregierung (19/18328) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17281). Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, handelt es sich bei den Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe um Haushaltsmittel, die der Bundestag jährlich zur Verfügung stellt. Diese würden vom Bundesamt für Justiz nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten beziehungsweise der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe bewirtschaftet. Der weit überwiegende Teil der Anträge betreffe den Bereich "Rechtsextremismus". -
Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
(hib/MWO) Mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter befasst sich die Antwort der Bundesregierung (19/18304) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17702). Wie die Bundesregierung schreibt, ist das Referat III B 3 (Urheber- und Verlagsrecht) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für die Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes. Die Referate des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz würden mit einer dem jeweiligen Arbeitsanfall angemessenen Personalstärke ausgestattet, und die Umsetzung der EU-Richtlinie habe Priorität vor anderen, nicht fristgebundenen Vorhaben. Zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie heißt es, die Arbeiten dauerten an. Hierbei lasse sich die Bundesregierung von den Maßgaben der Protokollerklärung leiten, die sie im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat (19/9822). Sie beziehe zugleich die Erkenntnisse des Stakeholder-Dialoges ein, den die Europäische Kommission seit Oktober 2019 in Brüssel durchführt. Zugleich werte die Bundesregierung die Stellungnahmen der Verbände aus der Konsultation vom Sommer letzten Jahres aus. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten einen Referentenentwurf vorlegen. -
Ermittlungen gegen Gruppe S.
(hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt gegen 13 Beschuldigte aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts der Gründung, Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft in und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ("Gruppe S."). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17617) hervor. Fünf Beschuldigten, einem davon als Rädelsführer, werde zur Last gelegt, im September 2019 übereingekommen zu sein, sich auf unbestimmte Zeit mitgliedschaftlich zusammenzuschließen, um die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland durch die Begehung von Anschlägen gegen Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens zu erschüttern und zu überwinden. Gegen acht Beschuldigte bestehe der Verdacht, die terroristische Vereinigung durch die Zusage finanzieller Zuwendungen zum Kauf von Waffen oder das Mitwirken an bewaffneten Anschlägen gegen Moscheen und anwesende Gläubige unterstützt zu haben. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei keiner der Beschuldigten als Gefährder eingestuft gewesen. Zu "Aktivisten und Aktivistinnen" liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da es sich dabei weder um eine strafrechtliche noch um eine gefahrenabwehrrechtliche Kategorie handelt. Bei weiteren Fragen verweist die Bundesregierung auf die laufenden Ermittlungen sowie auf die eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel, bei denen selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden könne. -
Zahlen zum Großen Lauschangriff
(hib/MWO) Zu Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18310) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17618). Die Fragesteller wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Maßnahmen zwischen 2015 und 2019 wegen Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgebrochen beziehungsweise gelöscht wurden, und ob Maßnahmen nachträglich von Gerichten als rechtswidrig angesehen wurden. Informationen dazu lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es in der Antwort. Wie daraus weiter hervorgeht, waren in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt mindestens 113 unbeteiligte Dritte betroffen. Von den in diesem Zeitraum überwachten 242 Personen seien bis zum Januar 2019 insgesamt 147 Personen über die durchgeführten Maßnahmen unterrichtet worden.
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