02.05.2020

Präventionspolitik (91)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • 54.733 Arbeitgeber vom Zoll geprüft
    (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr 54.733 Arbeitgeber geprüft. Im Jahr zuvor seien es 53.491 Arbeitgeber gewesen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18583) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17481). Ergebnis der Prüfungen seien im vergangenen Jahr 146.296 Ermittlungsverfahren gewesen, etwas mehr als im Vorjahr (139.470). Insgesamt verhängte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Geldbußen in Höhe von 57,4 Millionen Euro. 2018 waren es 49,3 Millionen Euro.

  • Positive Bewertung des Coachings
    (hib/CHE) Das mit dem Teilhabechancengesetz eingeführte begleitende Coaching, mit dem bisher langzeitarbeitslose Menschen in ihren neuen Tätigkeiten unterstützt werden, wird von Arbeitgebern wie auch Mitarbeitern der Jobcenter als gut bewertet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18554) auf eine Kleine Anfrage (19/18015) der FDP-Fraktion. Dazu befragte Arbeitgeber hätten demnach angegeben, dass sich ein Coaching positiv auf das Unternehmen auswirke. Verbesserungsbedarf sähen diese bei der Transparenz, so wünschten sich die Betriebe mehr Rückmeldungen von den Coaches zum Entwicklungsstand der geförderten Arbeitnehmer, wie die Bundesregierung weiter ausführt.

  • Schwerpunkt des KI-Observatoriums
    (hib/CHE) Arbeitsschwerpunkt des KI-Observatoriums Künstliche Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft ist die Analyse der Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt sowie gesellschaftliche Wechselwirkungen. Das KI-Observatorium hat für die Laufzeit bis 2022 ein Gesamtbudget von 20 Millionen Euro aus den Mitteln der KI-Strategie der Bundesregierung. Diese Mittel verteilen sich auf zirka 6,5 Millionen Euro pro Jahr. Das Observatorium besteht aus acht Personen und ist ein Projekt der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft. Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18537) auf eine Kleine Anfrage (19/18060) der FDP-Fraktion.

  • Kindeswohl steht im Vordergrund
    (hib/PK) Bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Leihmutterschaften steht nach Angaben der Bundesregierung das Kindeswohl im Vordergrund. Ein wesentliches Anliegen bei der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) sei es gewesen, das Entstehen sogenannter gespaltener Mutterschaften zu verhindern, bei denen genetische und austragende Mutter nicht identisch sind, heißt es in der Antwort (19/18511) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17992) der FDP-Fraktion. Im Interesse des Kindeswohls wollte der Gesetzgeber die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleisten. Eine gespaltene Mutterschaft würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten.

  • Gefährliche Antibiotika-Resistenzen
    (hib/PK) Antibiotika-Resistenzen (AMR) sind weltweit ein zunehmendes Problem. Um Resistenzen entgegenzuwirken, sind auf globaler und nationaler Ebene spezielle Programme aufgelegt worden, wie aus der Antwort (19/18458) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17919) der FDP-Fraktion hervorgeht. Die nötigen Vorkehrungen sind im Globalen Aktionsplan (GAP) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengefasst. Die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) dient der Umsetzung des GAP auf nationaler Ebene. Von Bedeutung sei neben der Entwicklung neuer Antibiotika die Stärkung der Prävention und ein sachgerechter Einsatz solcher Mittel. Nur so könne es gelingen, die Wirksamkeit neuer Antibiotika und bereits verfügbarer Substanzen zu erhalten.

  • Zuverlässiger Schutz vor Strahlung
    (hib/LBR) Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung im Bezug auf die mit dem Mobilfunk verbundenen hochfrequenten elektromagnetischen Felder sind so festgelegt, dass sie zuverlässig vor allen wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen schützen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18445) auf eine Kleine Anfrage (19/17939) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verlangten die Abgeordneten Auskunft darüber, in welchen bisherigen und geplanten Maßnahmen sich die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Mobilfunkausbau ausdrückt. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass "die Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks soweit wie technisch möglich minimiert" werden, schreibt die Regierung. Auch für die Realisierung von Beschleunigungs- und Vereinfachungsmaßnahmen sei es eine Randbedingung, dass die Schutzstandards vollständig aufrechterhalten werden. Weiter heißt es, die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2011, die hochfrequente elektromagnetische Felder in die Gruppe 2B (möglicherweise krebserregend) einordne, sei kein "wissenschaftlicher Nachweis einer krebserregenden Wirkung." Fall-Kontroll-Studien einer schwedischen Arbeitsgruppe und Teilergebnisse der internationalen Fall-Kontroll-Studie Interphone haben "kein erhöhtes Risiko für Hirntumore im Zusammenhang mit der Nutzung von Mobiltelefonen" gefunden. Bei der Personengruppe mit der längsten Gesprächsdauer zeigten sich hingegen Hinweise auf ein erhöhtes Risiko. Diese und weitere Studien beziehen sich auf eine Nutzungsdauer von zehn bis 15 Jahre. Für längere Nutzungsdauern erwarte die Bundesregierung Antworten aus der COSMOS-Kohortenstudie, schreibt diese in der Antwort weiter.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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