23.05.2020

Präventionspolitik (94)

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zu dem Thema

  • Waffenregister hilft bei Strafverfolgung
    (hib/PK) Das Nationale Waffenregister (NWR) leistet nach Angaben der Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Strafverfolgung. Mit dem Register sei die Zuordnung einer erlaubnispflichtigen und registrierten Schusswaffe zu ihrem aktuellen oder früheren Besitzer möglich, heißt es in der Antwort (19/19126) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18851) der FDP-Fraktion. Durch die zentrale Bereitstellung der Informationen würden die Möglichkeiten, dass legale Schusswaffen ihren Weg in die Illegalität fänden, wesentlich erschwert. Die Rückverfolgbarkeit illegal gewordener, vormals eventuell registrierter Waffen und Waffenteile werde verbessert. Ende April 2020 waren den Angaben zufolge im NWR 27.228 Waffen und Waffenteile als verloren gemeldet gespeichert.

  • COVID-19-Auswirkungen auf Strafverfahren
    (hib/MWO) Bisher haben die Einschränkungen der Covid-19-Pandemie die Funktionsfähigkeit und insbesondere die Ermittlungstätigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof nicht beeinträchtigt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/19107) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18846). Die Einschränkungen hätten sich auch nicht auf die Erhebung der Anklage im Strafverfahren wegen der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ausgewirkt. Die Anklage sei am 29. April 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erhoben worden. Durch ergriffene Maßnahmen in der Arbeitsorganisation der Bundesanwaltschaft sei sichergestellt, dass Staatsschutzverfahren trotz der Einschränkungen der Covid-19-Pandemie zügig betrieben werden können, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Dadurch sei auch die Einbindung der Bundesanwaltschaft in die Gremien des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums und des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums durchgehend gewährleistet geblieben. Die Fragesteller hatten sich unter anderem nach den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Staatsschutz-Strafverfahren mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund erkundigt.

  • Umgangsrecht angesichts von COVID-19
    (hib/MWO) Auch angesichts der Coronavirus-Pandemie gelte, dass Kinder selbstverständlich Kontakt zu beiden Eltern behalten sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgangsrecht angesichts von COVID-19 (19/18569). Erkenntnisse über diesbezügliche Probleme lägen der Bundesregierung nicht vor. Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben, heißt es in der Antwort. Die bisherigen Vereinbarungen, Regelungen oder gerichtlichen Entscheidungen zum Umgang gälten weiterhin. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronavirus-Pandemie am besten organisiert, sollten die Eltern sich, wie sonst auch, immer am Kindeswohl orientieren und beachten, dass grundsätzlich eine gute emotionale Bindung und der Kontakt zu beiden Eltern dem Kindeswohl dient.

  • Keine Änderung der Asylregelungen
    (hib/PK) Die Einführung von vorübergehenden Grenzkontrollen und die Reisebeschränkungen haben nach Aussage der Bundesregierung nicht zu einer Änderung der asylrechtlichen Regelungen geführt. Es werde weiterhin ein etwaig an den deutschen Grenzen gestelltes Asylgesuch entsprechend den geltenden Vorgaben des Völkerrechts, des EU-Rechts und des nationalen Rechts geprüft, heißt es in der Antwort (19/19167) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18849) der AfD-Fraktion.

  • Bilanz des Berufsbildungsbericht 2020
    (hib/ROL) Die Situation auf dem Ausbildungs- und Berufsbildungsmarkt im Jahr 2019 hat sich unterschiedlich entwickelt. Die Zahl der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der Berufsausbildung hat sich zwar trotz der demographischen Entwicklung einer immer kleiner werdenden Anzahl junger Menschen um 0,9 Prozent oder 6.400 erhöht, heißt es in dem als Unterrichtung vorliegenden Berufsbildungsbericht 2020 (19/19250). Allerdings gelte dies nur für einige Bereiche. Dazu gehörten das Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge vor allem im Handwerk sowie in Industrie und Handel seien im vergangenen Jahr hingegen um 1,2 Prozent auf 525.100 zurückgegangen, schreibt die Bundesregierung. Diese Entwicklung stelle die duale Ausbildung vor eine große Herausforderung, da die für diesen Ausbildungszweig traditionell sehr wichtige Gruppe der Schulabgänger mit niedrigem bis mittlerem Abschluss überproportional zurückgegangen sei. Insgesamt betont die Bundesregierung, dass sich der demografische Wandel immer stärker bemerkbar mache. Das könne man unter anderem auch an der Anzahl der Schulabgänger insgesamt fest machen, die von 929.500 im Jahr 2009 auf 812.200 im Jahr 2018 gesunken sei.

  • Veränderte Geschlechtsangabe
    (hib/PK) Von der seit dem 22. Dezember 2018 bestehenden Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt die Geschlechtsangabe zu streichen oder zu ändern, wird offenbar regelmäßig Gebrauch gemacht. Zwischen dem 22. Dezember 2018 und Ende März 2019 wurde in 28 Fällen eine Streichung des Geschlechtseintrags verlangt, wie aus der Antwort (19/19125) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18259) der AfD-Fraktion hervorgeht. Im selben Zeitraum wurde in 385 Fällen verlangt, die Geschlechtsangabe durch eine andere zu ersetzen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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