Präventionspolitik (97)
Weitere News
zu dem Thema
Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Initiative Stärker als Gewalt
(hib/STO) Die Initiative "Stärker als Gewalt" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19462) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18567). Danach handelt es sich bei dieser Initiative um eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne "zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit zu Hilfe, Unterstützung und Handlungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder". Sie richtet sich den Angaben zufolge "an Betroffene, darunter auch Männer als Betroffene von häuslicher Gewalt, Angehörige oder Täter, sowie das Umfeld (Familie, Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen) und Fachkräfte". Erstmals würden "die Hilfe- und Unterstützungsangebote vieler Kooperationspartnerinnen und -partner übersichtlich gebündelt auf einer Webseite dargestellt (https://staerker-als-gewalt.de)", führt die Bundesregierung weiter aus. Ein wichtiges Instrument sei hier weiterhin das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Hier gebe es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Die Initiative wurde laut Vorlage am 25. November 2019 öffentlichkeitswirksam gestartet und läuft noch bis zum Ende des Jahres 2021. -
Straftaten im Zusammenhang mit Covid-19
(hib/STO) Um Straftaten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19236). Danach führt der aktuell hohe Bedarf an Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel dazu, dass von kriminellen Lieferanten und Händlern vermehrt gefälschte oder minderwertige Medizinprodukte wie zum Beispiel Masken angeboten werden. Insbesondere zu Beginn der pandemiebedingten Maßnahmen in Deutschland seien im Zuge des polizeilichen Informationsaustausches und auch über Medienveröffentlichungen vereinzelt Betrugsfälle bekannt geworden, "in denen bestellte und angezahlte Schutzausrüstung (Atemschutzmasken) nicht geliefert wurde". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, beschäftigen mögliche Subventionsbetrügereien im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Soforthilfen derzeit die Strafverfolgungsbehörden in mehreren Ländern. Neben den Fällen möglichen Subventionsbetrugs sei darüber hinaus eine Vielzahl von Antragstellungen bekannt geworden, bei denen der Verdacht besteht, dass Sozialleistungen, Unterstützungsgelder, Kredite oder Ähnliches rechtswidrig beantragt wurden. Dies umfasse beispielsweise die Beantragung von Zuschüssen für nichtexistierende oder nicht mehr aktive Unternehmen sowie das Vortäuschen pandemiebedingter Liquiditätsengpässe. Zudem würden finanzielle Hilfsmaßnahmen "als Narrative für Phishing-Mails verwendet, die zum Ziel haben, Daten von Einzelpersonen und Unternehmen rechtswidrig zu erlangen". Der Antwort zufolge bietet die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes einen "Überblick zu derzeitigen Straftaten im Zusammenhang mit Corona der Covid-19-Pandemie" und stellt Kontaktdaten für Ansprechstellen zur Verfügung. Die erweiterten Informationsangebote der polizeilichen Kriminalprävention sollen darüber hinaus laut Vorlage zur gezielten Aufklärung der Bevölkerung dienen und Bürgern sowie Unternehmen Möglichkeiten zum Selbstschutz aufzeigen (www.polizeiberatung.de/corona-straftaten). -
Problematik des racial profiling
(hib/STO) Um die Problematik des "racial profiling" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19458) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17268). Darin schrieb die Fraktion, von der Bundespolizei vorgenommene verdachtsunabhängige Kontrollen stünden seit Jahren in der Kritik. "Menschenrechtsorganisationen und antirassistische Initiativen werfen der Bundespolizei vor, sich des ,racial profiling' zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes - beispielsweise wegen der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols - verdächtig erscheinen". Wie die Fraktion weiter ausführte, kann die Bundespolizei nach Paragraf 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) "zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise [...] in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen [...], soweit anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden, [...] jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen". Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG verleihe der Bundespolizei die Befugnis, "im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise" die Identität einer Person festzustellen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt 253.546 Maßnahmen nach Paragraf 22 Absatz 1a und 2.264.400 Maßnahmen nach Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 des Bundespolizeigesetzes. Die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen lag den Angaben zufolge im Jahr 2019 bei 51, nachdem sie in den Vorjahren von 19 im Jahr 2016 über 23 im Jahr 2017 auf 44 im Jahr 2018 gestiegen war. Auf die Frage, wie viele der in diesen Jahren erfolgten Beschwerden als ganz oder teilweise berechtigt eingeschätzt wurden, verweist die Bundesregierung auf die Ergebnisse der Beschwerdeprüfungen. Danach wurden 119 als unbegründet eingestuft, vier als begründet und eine als teilweise begründet. -
Vermisste minderjährige Flüchtlinge
(hib/STO) Ende März dieses Jahres sind laut Bundesregierung in Deutschland insgesamt 1.785 unbegleitete vermisste minderjährige Flüchtlinge verzeichnet gewesen. Davon waren 711 Kinder und 1.074 Jugendliche, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/19450) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18093) hervorgeht. Danach sank die Zahl aufgeklärter Fälle vermisster unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge von 9.482 im Jahr 2016 über 5.985 beziehungsweise 3.756 in den beiden Folgejahren auf 1.817 im vergangenen Jahr. Wie die Bundesregierung ausführt, ging die Zahl der vermisst gemeldeten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seit 2016 unter anderem auf Grund der Schließung der Balkanroute und verbesserter Betreuungs- und Integrationsmaßnahmen insgesamt stark zurück. Hauptherkunftsländer von vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Jahre 2017 bis 2019 waren den Angaben zufolge Afghanistan mit einem jährlichen Anteil zwischen 21 Prozent und 23 Prozent sowie Syrien mit einem Anteil zwischen 14 Prozent und 19 Prozent, gefolgt von Marokko mit einem Anteil zwischen acht Prozent und elf Prozent. -
Meldestelle für Internetinhalte
(hib/STO) Die Zahl der von deutschen Behörden in den vergangenen Jahren über die nationale "Meldestelle für Internetinhalte" übermittelten Datensätze an die "Meldestelle für Internetinhalte" bei Europol ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18098). Danach sind seit Beginn des Wirkbetriebs der "Nationalen Internet Referral Unit (IRU)" beim Bundeskriminalamt (BKA) am 1. Oktober 2018 bis Ende vergangenen Jahres "insgesamt 12.885 Links (2018: 5.053 Links, 2019: 7.832 Links) zu Propaganda jihadistischer Gruppierungen über die Europol-Anwendung IRMA an die IRU Europol zur Anregung der Löschung durch die Online Service Provider (OSP) übermittelt worden". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter ausführt, hat die Europäische Union (EU) IRU bei Europol nach eigenen Angaben seit der Aufnahme ihres Wirkbetriebs im Jahre 2015 bis März 2019 insgesamt 99.166 Links an die Online-Service-Provider mit der Anregung zur Löschung übermittelt". -
Bahnhöfe mit Bundespolizei
(hib/STO) Informationen zur Zahl der Bahnhöfe, an denen die Bundespolizei in den vergangenen Jahren untergebracht war beziehungsweise ist, enthält die Antwort der Bundesregierung (19/19455) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17991). Wie daraus hervorgeht, ist diese Zahl nach Angaben der Deutschen Bahn AG von 103 im Jahr 2012 bis zum vergangenen Jahr auf den diesjährigen Wert von 112 gestiegen. -
Jahresbericht zu Forschung und Innovation
(hib/ROL) Im europäischen Vergleich wird in keinem anderen Land so viel für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) ausgegeben wie in Deutschland. Das wird aus dem "Bundesbericht Forschung und Innovation 2020" der Bundesregierung deutlich, der als Unterrichtung (19/19310) vorliegt. Demnach investierten 2018 Staat und Wirtschaft rund 105 Milliarden Euro in FuE, was rund 3,13 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung entspreche. Der Bund allein investierte den Angaben zufolge 19,6 Milliarden Euro in FuE. Laut Bundesregierung bildet die neue Hightech-Strategie 2025 (HTS 25) das aktuelle strategische Dach der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung. Sie richte sich an den Bedürfnissen der Menschen aus, bündele ressortübergreifend die Förderung von Forschung in wichtigen Feldern wie Gesundheit und Pflege, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie sowie Mobilität. Kernanliegen sei es, Wissen zu Wirkung zu bringen. Die technologische Basis für diese Strategie seien die Digitalisierung, die Quantentechnologien und die Künstliche Intelligenz (KI). Allein für die Umsetzung der Strategie KI bringe der Bund von 2020 bis 2025 drei Milliarden Euro auf. Ab 2025 sollen gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Investitionen in FuE eingesetzt werden. Dabei unterstreicht Bundesregierung, dass die Sicherung der Fachkräftebasis immens wichtig sei. Schon heute sähen 55 Prozent der Unternehmen in Deutschland den Fachkräftemangel als Risiko. Abhilfe soll das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen, mit dem mehr Fachkräfte aus dem Ausland gewonnen werden sollen.
www.praeventionstag.de