Präventionspolitik (110)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Gewaltkriminalität im Jahr 2019
(hib/STO) Die Zahl erfasster Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland ist laut Bundesregierung von fast 208.500 im Jahr 2009 auf knapp 181.100 im vergangenen Jahr zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/21806) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21573) weiter hervorgeht, sank diese Zahl im genannten Zeitraum zunächst bis zum Jahr 2014 auf knapp 181.000, stieg dann auf mehr als 193.500 im Jahr 2016 und fiel danach auf 181.054 im Jahr 2019. Die Zahl der Tatverdächtigen lag im vergangenen Jahr den Angaben zufolge bei 173.140. Darunter befanden sich laut Vorlage 108.223 deutsche und 64.917 oder 37,5 Prozent nichtdeutsche Tatverdächtige. -
Reformpaket gegen sexualisierte Gewalt
(hib/PK) Im Zusammenhang mit der geplanten Reform zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt hat sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Juli an das Bundesjustizministerium gewandt. In dem Schreiben vom 14. Juli seien mit Blick auf Strafverfahren im Bereich der Kinderpornografie und des Kindesmissbrauchs erforderliche Anpassungen in der Strafprozessordnung und im Telekommunikationsgesetz bezüglich der verpflichtenden Verkehrsdatenspeicherung skizziert worden, heißt es in der Antwort (19/21818) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21605)der AfD-Fraktion. Es sei um Aufnahme entsprechend angepasster Regelungen in das vom Bundesjustizministerium angekündigte Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder gebeten worden. -
Paragraf 1905 BGB soll überprüft werden
(hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Überprüfung der Vorschrift des Paragraf 1905 BGB "zur Einwilligung des Betreuers in eine Sterilisation bei einer nicht einwilligungsfähigen betreuten Person" aus. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach ersatzloser Streichung der Vorschrift "als Material" dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu überweisen. Die Linksfraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Überweisungsvotum "zur Berücksichtigung" plädiert. Die Petentin schreibt zur Begründung ihrer Forderung nach Streichung, diese stünde im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und werde auch im Monitoring-Bericht des Instituts für Menschenrechte gefordert. Der Paragraf benachteilige Frauen mit Behinderung, sei nicht mehr zeitgemäß und erhöhe das Risiko für Frauen mit Behinderung, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden. Laut der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beurteilt die Bundesregierung die Situation anders. Aus ihrer Sicht dient Paragraf 1905 BGB dem Schutz von Betreuten gegen Sterilisation ohne ausreichende Aufklärung, Beratung und Ermittlung ihres tatsächlichen Willens. Eine ersatzlose Streichung würde daher eher eine Reduzierung des Schutzes für betreute Personen zu Folge haben, da ein Betreuer - bei Vorliegen des entsprechenden Aufgabenkreises - auch ohne Erfüllung der strengen Voraussetzungen des Paragrafen 1905 BGB in eine Sterilisation einwilligen könne. In dem Paragrafen ist geregelt, dass der Betreuer nur einwilligen darf, wenn "die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht, der Betreute auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird, anzunehmen ist, dass es ohne die Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen würde und die Schwangerschaft nicht durch andere zumutbare Mittel verhindert werden kann". Nach Aussage des Petitionsausschusses gehört die genannte Vorschrift schon seit Verabschiedung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 zu dessen umstrittensten Regelungen. "Im Hinblick auf die Anforderungen der UN-BRK soll diese Vorschrift daher erneut überprüft werden", heißt es in der Vorlage. Hierzu bedürfe es zunächst hinreichender Tatsachenkenntnis darüber, in welchen Konstellationen in der gerichtlichen Praxis Sterilisationen bei Betreuten auf Grundlage des Paragrafen 1905 BGB genehmigt beziehungsweise abgelehnt werden. Ein entsprechendes Forschungsvorhaben werde derzeit durch das BMJV vorbereitet. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die Petition geeignet, "in die diesbezüglichen Untersuchungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden". -
Bundesregierung verteidigt Bedarfsgemeinschaften
(hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt das Konzept der Bedarfsgemeinschaften, verschließt sich aber nicht gegenüber neuen sozial- und familienpolitischen Konzepten. Dies betont sie unter Verweis auf Konzepte vom Bündnis Kindergrundsicherung oder der Bertelsmann-Stiftung in ihrer Antwort (19/21797) auf eine Kleine Anfrage (19/21244) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In diesem Zusammenhang müssten jedoch unter anderem die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Kindergrundsicherung" der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister beziehungsweise Senatoren abgewartet werden, schreibt die Regierung. -
Entlastung der Kommunen stößt in Anhörung auf Zustimmung
(hib/SCR) Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Sachverständige haben bei einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss am Montag fast einhellig die von der Großen Koalition geplante finanzielle Entlastung von Städten und Gemeinden grundsätzlich begrüßt. Im Detail unterbreiteten sie diverse Verbesserungs- und weitergehende Reformvorschläge. Die Koalition plant, Städte und Gemeinden zum einen durch eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entlasten. Zum anderen wollen Bund und Länder den Kommunen die durch die Corona-Pandemie erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr pauschal ausgleichen. Zudem sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Dazu haben Bundesregierung und Koalitionsfraktionen wortgleiche Gesetzentwürfe vorgelegt (19/20598, 19/21753). Für die erhöhte Bundesbeteiligung sowie den Gewerbesteuerausgleich sind zudem Änderungen am Grundgesetz geplant (19/20595, 19/21752). -
Neufassung der Europol-Verordnung
(hib/STO) Um eine Neufassung der Europol-Verordnung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21939) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21633). Darin schrieb die Fraktion, dass die Europäische Kommission am 6. Dezember 2020 eine Neufassung der Verordnung vorschlagen wolle. In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Initiativrecht für einen Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung bei der EU-Kommission beziehungsweise einem Viertel der Mitgliedstaaten liege. Da ein entsprechender Legislativvorschlag seitens der Kommission zwar angekündigt sei, aber noch nicht vorliege, habe eine Positionierung der Bundesregierung hierzu noch nicht erfolgen können. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist im Zuge der immer stärkeren Nutzung moderner Informationstechnologien auch ein Anstieg schwerer und häufig grenzüberschreitender Straftaten zu verzeichnen, die im Internet oder mit Hilfe dieser Technologien begangen werden. Die hierbei verwendete Infrastruktur stamme in aller Regel von privaten Unternehmen. Insofern spielten diese bei der Prävention und Bekämpfung derartiger Straftaten zunehmend eine größere Rolle. Vor diesem Hintergrund werde eine Stärkung von Europol in seiner Eigenschaft als EU-Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Informationen zur Unterstützung der Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten voraussichtlich Gegenstand des angekündigten Legislativvorschlages der Kommission sein, schreibt die Bundesregierung weiter zur Frage, inwiefern Europol darin gestärkt werden solle, "noch mehr Daten von privaten Firmen zu erhalten". Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist der Antwort zufolge noch nicht abgeschlossen. -
Tierwohl in Tierhaltungsanlagen
(hib/SAS) Mehr Tierwohl, weniger bürokratische Hürden im Baurecht - das ist im Kern das Ziel des Gesetzentwurfs zur "Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen" (19/20597), den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Ein Ziel, das Sachverständige aus den Bereichen Landwirtschaft, Tierhaltung, Verwaltungs- und Baurecht sowie Kommunalpolitik durchweg unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung des vorgelegten Gesetzesentwurfs jedoch stieß bei einer Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU) am Montagnachmittag mehrheitlich auf Kritik der geladenen Experten. Neben dem Gesetzentwurf lag zur Anhörung auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Tierwohl baurechtlich ermöglichen" (19/20557) vor. - Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
- Sachstand: Zur verfassungsrechtlichen Gebotenheit einer Einschränkung der Rückwirkung der Reform der abgaberechtlichen Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Inwieweit verlangt das Rückwirkungsverbot eine zeitliche Begrenzung des Anwendungsbereichs des neuen § 357a Abgabenordnung (AO) wie durch § 34 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) vorgesehen?
- Kurzinformation: Zum Recht von Ärztinnen und Ärzten, die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch zu verweigern
www.praeventionstag.de