07.11.2020

Präventionspolitik (116)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Tätigkeitsbedarf mit Blick auf das Justizbarometer 2020
    (hib/MWO) Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, die EU-Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, vergleichbares, valides und vollständiges Datenmaterial für das EU-Justizbarometer beizubringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23521) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22286). Wie es darin weiter heißt, geschieht dies über die Mitarbeit in der auf Fachebene eingerichteten Expertengruppe der Nationalen Kontaktpersonen. Wie die Bundesregierung erläutert, ist das EU-Justizbarometer eine Mitteilung der Europäischen Kommission ohne rechtliche Bindungswirkung. In die Expertengruppe könne jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten, die alle am EU-Justizbarometer teilnehmen, zwei Personen entsenden. Die Bundesregierung dringe auf konsistente und transparente Darstellungen und Schaubilder im EU-Justizbarometer, zu denen in den Mitgliedstaaten Datenmaterial vorliegt, heißt es weiter in der Antwort. Im EU-Justizbarometer 2020 seien für Deutschland bei einigen Schaubildern keine Angaben veröffentlicht worden. Diese Schaubilder beinhalteten statistische Angaben, die so in Deutschland nicht erhoben würden, da diese Daten keinen statistischen Bedarf der Länder abdecken, deren Statistiken den Meldungen Deutschlands zugrunde liegen. Zum Schaubild 21, bei dem das EU-Justizbarometer 2020 für Deutschland ebenfalls keine Angaben mache, sei darauf hinzuweisen, dass Deutschland die Europäische Kommission jährlich über die nach der EU-Geldwäscherichtlinie zu erhebenden statistischen Daten unterrichtet. Die im Schaubild 21 des Justizbarometers 2020 dargestellte Übersicht zur Dauer gerichtlicher Verfahren sei nach der EU-Geldwäscherichtlinie hingegen nicht erforderlich.

  • Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    (hib/MWO) Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt (19/23707). Zum Schutz von Kindern schlagen die Fraktionen dem Entwurf zufolge Gesetzesänderungen vor, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründen, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nimmt. Vorgesehen sind unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte sowie eine stärkere Prävention. Mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des "sexuellen Missbrauchs von Kindern" als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" soll das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden, wie es in der Vorlage heißt. Der Entwurf schlägt vor, den bisherigen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufzuspalten, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehende Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten. Wie es in dem Entwurf heißt, gibt es aufgrund der Bedeutung des Themas derzeit mehrere Initiativen, die Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexualisierter Gewalt beinhalten. Diese Initiativen hätten jedoch zum Teil eine andere Ausrichtung, seien in ihrer Wirkung nicht zielgenau oder blieben hinter den mit dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen deutlich zurück. Der Bundestag berät am Freitag erstmals über den Entwurf.

  • Kinder und Jugendliche nehmen zu viel Zucker zu sich
    (hib/EIS) Die Zufuhr von Zucker bei Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren ist in Deutschland zu hoch. Dies beinhalte natürlicherweise in Lebensmitteln enthaltenen und zugesetzten Zucker, stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/23593) auf eine Kleine Anfrage (19/22905) der AfD-Fraktion fest. Demnach betrage die mittlere tägliche Zufuhr bei sechs- bis elfjährigen Kindern rund 70 bis 90 Gramm. Zwölf- bis 17-jährige Jungen und Mädchen würden im Mittel teilweise deutlich über 100 Gramm Zucker pro Tag zu sich nehmen. Im Durchschnitt entspreche der über den Gesamtzucker aufgenommene Anteil an der täglichen Energiezufuhr etwa 20 Prozent. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) empfehle eine maximale Zufuhr freier Zucker von weniger als zehn Prozent der Gesamtenergiezufuhr. Damit liege die tatsächliche Zufuhr weit über den Empfehlungen.

  • Gesundheitsportal soll fundiert informieren
    (hib/PK) Mit dem Nationalen Gesundheitsportal (NGP) sollen Bürger wissenschaftlich fundierte Informationen rund um Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen erhalten. Die Plattform (www.gesund.bund) sei wichtig, weil sich immer mehr Menschen im Internet über Gesundheitsthemen informierten, heißt es in der Antwort (19/23466) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22980) der FDP-Fraktion. Mit dem Start des Probebetriebs am 1. September 2020 würden die häufigsten oder ausgewählte Erkrankungen dargestellt. Ferner enthalte das Portal Artikel zu Themen wie Pflege, gesundes Leben und Gesundheit digital. Das Angebot soll schrittweise erweitert werden. Im Probebetrieb würden derzeit das Nutzerverhalten und die Nutzerzufriedenheit analysiert. Entstanden ist das Portal auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, das auch als Herausgeber fungiert.

  • Mehr sexuelle Selbstbestimmung
    (hib/FLA) Gesetzgeberische Vorstöße zur Ausweitung der sexuellen Selbstbestimmung haben - bei einigen kritischen Anmerkungen - überwiegend die Zustimmung zumindest der juristischen Experten gefunden. Dies ergab eine Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter der Sitzungsleitung des stellvertretenden Vorsitzenden von Jochen Haug (AfD). Die Sachverständigen bewerteten zwei Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion (19/20048) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19755) sowie einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/17791).

  • Experten diskutieren über neue Lebensentwürfe
    (hib/MWO) Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen" (19/16454) war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. Nach dem Willen der Abgeordneten soll der Bundestag vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe die Bundesregierung auffordern, Möglichkeiten zu schaffen, um die Lebensrealitäten der Menschen abzubilden. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollten besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in dem Antrag. Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

  • 61.000 Bürger ohne Krankenversicherung
    (hib/PK) Die Zahl der Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Das geht aus der Antwort (19/23639) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23245) der FDP-Fraktion hervor. Demnach wurden 2007 noch 196.000 Menschen ohne Krankenversicherung und ohne anderweitigen Anspruch auf Krankenversorgung in Deutschland registriert. 2015 waren es noch 75.000, 2019 ging die Zahl auf 61.000 zurück. Das Ziel sei, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland hätten, einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen, hieß es.

  • Funktionsfähigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft
    (hib/MWO) Auskunft über die Funktionsfähigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA ) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23766) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23373). Wie es darin heißt, sind die Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am 29. Juli 2020 vom Rat ernannt worden. Das Kollegium habe nach der Amtseinführung am 28. September 2020 seine Arbeit aufgenommen. Für Deutschland seien auf Basis des Haushaltsvorschlages der Kommission für das Jahr 2021 elf Delegierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen. Die Bundesregierung teile die Auffassung, heißt es weiter in der Antwort, dass die Funktionsfähigkeit der EUStA künftig durch etwaige von Behörden der Mitgliedstaaten unterlassene Mitteilungen beeinträchtigt werden könnte. Es wäre Aufgabe der EUStA beziehungsweise der Europäischen Kommission, gegebenenfalls auf die betroffenen Mitgliedstaaten einzuwirken. Fälle, wonach Einzelpersonen der EUStA Beschwerden über Finanzkriminalität gemeldet haben, seien der Bundesregierung nicht bekannt. Die EUStA werde ihre operative Arbeit auch erst zu einem von der Kommission noch bekannt zu gebenden Datum aufnehmen und könne dann Informationen von privaten Hinweisgebern nachgehen. Überlegungen zur Ausweitung der Zuständigkeit der EUStA vor Aufnahme ihrer operativen Tätigkeit seien aus Sicht der Bundesregierung deutlich verfrüht. Vielmehr sollte sich die EUStA zunächst in der Praxis bewähren. Die FDP-Fraktion hatte unter anderem nach der Funktionsfähigkeit der EUStA vor dem Hintergrund einer laut der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruta Kövesi unzureichenden Kooperation gefragt. Die länderübergreifende Behörde soll ab Ende 2020 Straftaten gegen den EU-Haushalt untersuchen, strafrechtlich verfolgen und vor Gericht bringen.

  • Geldwäscheaufsicht wird nach Wirecard-Skandal verbessert
    (hib/HLE) Als Konsequenz aus der Insolvenz der Wirecard AG soll auch die Geldwäscheaufsicht verbessert werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23662) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23224) mit. In Fragen der Geldwäscheaufsicht gebe es auch einen regelmäßigen Austausch mit den Bundesländern. 2019 sei der ressortübergreifende Steuerungskreis zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt worden. Dem Steuerungskreis würden inzwischen auch Vertreter der Länder angehören.

  • Mittelmeer-Initiative zur Schleusungsbekämpfung
    (hib/STO) Über eine "Mittelmeer-Initiative" zur Schleusungsbekämpfung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23576) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23250). Wie die Fraktion darin ausführte, haben sich die EU-Kommissare für innere Angelegenheiten und für Nachbarschaft und Erweiterung sowie die Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Maltas, Libyens, Tunesiens, Algeriens, Marokkos und Mauretaniens auf Einladung des italienischen Innenministeriums am 13. Juli 2020 in einer Videokonferenz zur "Verhütung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten und zu Flüchtlingen in Nordafrika" getroffen. Laut Bundesregierung stellt die "von Italien in enger Absprache mit der Europäischen Kommission" initiierte Konferenz zur Schleusungsbekämpfung vom 13. Juli den Auftakt für die Entwicklung einer "langfristig und breit angelegten Kooperation" zwischen der Europäischen Union und den fünf nordafrikanischen Teilnehmerstaaten Algerien, Libyen, Marokko, Mauretanien, Tunesien im Migrationsbereich dar, "in der Schleusungsbekämpfung als gemeinsame Aufgabe verstanden wird". Der gesamte Prozess befinde sich weiterhin in den Anfängen unter Federführung der EU-Kommission, heißt es in der Antwort weiter. Bislang seien insbesondere Informationsarbeit geleistet, Gesprächskanäle und Strukturen aufgesetzt sowie der Status quo bereits bestehender beziehungsweise vorgesehener Projekte mit Bezug zum Grenzmanagement und der Schleusungsbekämpfung in den nordafrikanischen Partnerstaaten erhoben worden.

  • Weltweite Lage der Religionsfreiheit
    (hib/SAS) Die Bundesregierung erkennt einen weltweiten Trend zur Einschränkung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/23820) vorliegenden "Zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018-2019)" hervor. Besonders betroffen von der Verletzung der Religionsfreiheit seien Christen als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen, heißt es in dem Bericht, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat.

  • KI-Enquete legt Abschlussbericht vor
    (hib/SCR) Die Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" hat ihren Abschlussbericht (19/23700) vorgelegt. Der mit Anlagen über 800 Seiten starke Bericht enthält zudem Sondervoten aller Fraktionen zu einzelnen Punkten des Berichtes.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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