Präventionspolitik (121)
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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
(hib/MWO) Vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Zahlen bekanntgewordener Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung, des Besitzes und der Besitzverschaffung von Kinderpornographie hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/24901) vorgelegt. Darin werden, so die Vorlage, Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründeten, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehme. Laut Entwurf soll mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des "sexuellen Missbrauchs von Kindern" als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden. Der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen daher ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden, wie es in der Vorlage heißt. Mit einer Anhebung der Strafrahmen solle darüber hinaus die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher im Strafrahmengefüge herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur tatangemessenen Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm solle zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Um die Strafverfolgung effektiver auszugestalten, sollen den Strafverfolgungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gegeben werden. -
Kritik an Entwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt
(hib/MWO) Zwei gleichlautende Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 07.12.2020. In der von Mechthild Heil (CDU) geleiteten Sitzung nahmen die acht Sachverständigen Stellung zu Vorlagen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung (19/23707, 19/24901), Entwürfen der Grünen für Gesetze zur Fortbildung der Richterinnen und Richter (19/20541) und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) sowie einem Antrag der Grünen zur Präventionsstärkung (19/23676). Über den Gesetzentwurf der Koalition und den Grünen-Antrag hatte der Bundestag in erster Lesung Ende Oktober beraten. Die Sachverständigen unterstützten das Anliegen, Kinder besser zu schützen. Die geplanten begrifflichen und strafrechtlichen Änderungen trafen jedoch auf deutliche Kritik. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, war nicht der einzige Experte, der den Regierungsentwurf da ablehnte, wo er einseitig auf Strafrechtsverschärfungen setzt. Die Vorlage entspreche in weiten Bereichen nicht den Anforderungen an eine "evidenzbasierte Kriminalpolitik", zu der sich die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode bekannt haben, erklärte Kinzig. Bei einer Kriminalpolitik nach den Vorgaben der Boulevardpresse drohe der Verlust des rechtsstaatlichen Kompasses. Stattdessen sollten die Anstrengungen zum Schutz der Kinder auf dem Gebiet der Prävention verstärkt werden.
Kinzig stieß sich wie auch die meisten anderen Sachverständigen an der Einführung des Begriffes der "sexualisierten Gewalt". Dieser könne eine rationale Auslegung des Strafgesetzbuches gefährden und verneble den eklatanten Unterschied zwischen der Vornahme sexueller Handlungen mit und ohne Anwendung von Gewalt. Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erklärte, bewährte Prinzipien sollten nicht unnötig einer gesetzgeberischen Umgestaltung unterworfen werden, die zu neuen Auslegungsschwierigkeiten führen könnten. Während der Begriff des sexuellen Missbrauchs mittlerweile etabliert und gesellschaftlich durchgängig negativ besetzt ist, bestehe bei einer Umbenennung des Terminus die nicht zu unterschätzende Gefahr einer irreführenden gesellschaftlichen Bewertung. Die Strafrahmenverschärfung gehe weit über das Ziel hinaus.
Jörg Eisele, Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen, erklärte, mit dem Titel des Gesetzentwurfs meine der Gesetzgeber, das Unrecht der Taten klarer beschreiben zu können. Damit würden auch solche Delikte, die nicht mit Körperkontakt einhergehen, als sexualisierte Gewalt angesehen. Es handele sich um reine Symbolik, die die tatbestandliche Beschreibung verfehle. Zudem entspreche der Begriff "sexueller Missbrauch" der einschlägigen EU-Richtlinie.
Darauf verwies auch Tatjana Hörnle, Geschäftsführende Direktorin, Abteilung Strafrecht, des Max-Planck-Instituts in Freiburg. Der Gesetzentwurf blende die internationale Diskussion zur angemessenen Terminologie aus. Sie gab zu bedenken, dass durch die Kategorisierung aller Formen der sexuellen Gewalt an Kindern als "sexualisierte Gewalt" die Begriffe verloren gingen, die zur Charakterisierung brutaler körperlicher Attacken erforderlich seien. Besonders verwunderlich sei es, auch Fälle ohne jeden körperlichen Kontakt "Gewalt" zu nennen. Auch das Argument, der Begriff "Missbrauch" sei problematisch, weil er als Gegenbegriff einen straflosen "Gebrauch" von Kindern voraussetze, sei ein Fehlschluss. Tatsächlich sei "sexueller Missbrauch" eine Kurzformel von "Missbrauch von Abhängigkeit und Unterlegenheit für sexuelle Zwecke".
Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund (djb) erklärte, die Bezeichnung "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" sei in der Sache treffend und spiegele das menschenrechtliche Verständnis von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung wider. Allerdings sei mit dieser Begriffsänderung auch die Gefahr von Missverständnissen und Unklarheit verbunden, da der Gewaltbegriff im deutschen Strafrecht wesentlich enger verstanden werde als im Völkerrecht und insbesondere im Kontext der Sexualstraftatbestände lediglich körperliche Gewalt impliziere. Sie schlug den Begriff "sexualisierte Übergriffe" vor.
Die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer warnte davor, das Thema zu instrumentalisieren. Zudem eigne sich der Entwurf nicht zur Prävention. Mit dem Begriff "sexualisierte Gewalt" werde Unklarheit geschaffen. Die Heraufstufung des Grundtatbestands des sexuellen Missbrauchs zum Verbrechen lehnte Lederer ab. Dafür fehle eine rationale Begründung, und es gebe auch keine empirischen Belege für die Wirksamkeit. Mit Bezug auf die beabsichtigte Pönalisierung des Inverkehrbringens, Erwerbs und vor allem des Besitzes von kindlichen "Sexpuppen" sprach Lederer von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu hands-on-Delikten kommen wird und die den Anforderungen an den Ultima-Ratio-Grundsatz nicht entspreche. Ähnlich äußerten sich auch Kinzig und Hörnle.
Barbara Stockinger, Co-Vorsitzende des Deutscher Richterbunds (DRB), erklärte, Strafandrohungen allein entfalteten erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung. Hinzu komme, dass die Anhebung des Strafrahmens eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben werde. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf den Ermittlungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt. Der DRB bedauere jedoch, dass eine rechtssichere Umsetzung von Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten noch immer nicht erfolgt sei. Damit fehle in der Praxis ein ganz entscheidendes Ermittlungsinstrument, um Fälle von Kinderpornographie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder rasch aufzuklären. Darauf wies auch Bussweiler hin.
Franziska Drohsel von der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verwies auf erhebliche Hürden und Belastungen für Betroffene in Gerichtsverfahren. So sehr einzelne Regelungen begrüßt würden, so sehr sähe ihre Organisation kritisch, dass viele Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf bestehe, nicht neu geregelt würden. Das Gesetzespaket solle daher ergänzt werden durch mehr Opferschutz, die Abschaffung des Begriffs "Kinderpornographie", die Vermittlung von mehr Fachwissen der Richter und Richterinnen im Umgang mit traumatisierten Kindern sowie durch eine Verfahrensverkürzung. Der Begriff "sexueller Missbrauch" sollte nicht mehr verwendet werden, sagte Drohsel, die den Regierungsentwurf grundsätzlich begrüßte. -
Bundesregierung: Zahl minderjähriger Mütter ist gesunken
(hib/AW) Die Zahl minderjähriger Mütter ist in den vergangenen zehn Jahren gesunken. Brachten zwischen 2010 und 2017 durchgängig noch mehr als 4.000 minderjährige Frauen ein Kind zur Welt, so waren es 2018 3.668 und 2019 3.233. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24173) mit. Ebenfalls gesunken sei die Zahl von Eheschließungen mit minderjährigen Frauen, in denen das Paar bereits voreheliche Kinder hat. Seien es 2010 noch 22 Eheschließungen gewesen, so verzeichne die Statistik für 2017 nur noch zwei und 2018 und 2019 gar keine Fälle mehr. Nach Angaben der Bundesregierung gibt der Bund aufgrund des seit 1992 geltenden Schwangerschaftskonfliktgesetzes jährlich rund fünf Millionen Euro für die Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften, insbesondere von Minderjährigen aus. Dabei komme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Aufgabe zu, durch unterschiedliche Maßnahmen und Medien zur Sexualaufklärung und Verhütung Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden. -
Bundesrat nimmt Stellung zu Geldwäschegesetzentwurf
(hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180) und ihre Gegenäußerung dazu informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/24902). Die Stellungnahme umfasst drei Änderungsvorschläge, bei denen es unter anderem um den Anwendungsbereich der erweiterten selbstständigen Einziehung geht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie werde die Vorschläge prüfen. So heißt es zur erweiterten selbstständigen Einziehung, die Bundesregierung weise schon jetzt darauf hin, dass nach ihrer Ansicht durch die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Begrifflichkeiten und die ausdrückliche Einbeziehung von Nutzungen, die aus inkriminierten Vermögensgegenständen gezogen werden, mehr Rechtssicherheit beim Umfang der selbstständig einziehbaren Vermögensgegenstände erreicht wird. -
Aktionswoche zur Rettung von Lebensmitteln
(hib/EIS) Ziel der Aktionswoche "Deutschland rettet Lebensmittel!" war es, die Aufmerksamkeit auf die Verschwendung von Lebensmitteln zu lenken und mehr Wertschätzung für Lebensmittel zu erreichen. Die Aktionswoche habe während des Aktionszeitraums eine Plattform geboten, um Akteure zu vernetzen und Aktionen zu bündeln, heißt es in einer Antwort (19/24495) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24072) der AfD-Fraktion. Dazu heißt es weiter, dass die Aktionswoche bundesweit viel Aufmerksamkeit erhalten habe. Mit mehr als 130 direkt auf der Webseite www.zugutfuerdietonne.de/ueber-uns/aktionswoche/ eingetragenen Aktionen, weiteren Aktionen der Bundesländer in ganz Deutschland sowie vielen Online-Beiträgen könne die Aktionswoche als erfolgreich bewertet werden. -
Grenzen des Trends zu höherer Bildung
(hib/ROL) Der Report "Nationaler Bildungsbericht - Bildung in Deutschland 2020", der einen Überblick über das gesamte Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland von der frühen Bildung über schulische, hochschulische und berufliche Bildung bis zur Weiterbildung von Erwachsenen gibt, liegt zum achten Mal vor. Schwerpunktkapitel des Berichts, der als Unterrichtung (19/24780) vorliegt, ist das Thema "Bildung in einer digitalisierten Welt". Der Bericht erscheint alle zwei Jahre und wird von einer unabhängigen wissenschaftlichen Autorengruppe erstellt. Die Autoren zeigen auf, dass die Bildungsausgaben seit 2010 kontinuierlich steigen und 2018 bei rund 218,3 Milliarden Euro gelegen haben. Allerdings verbleibe ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit 2014 auf relativ konstantem Niveau von circa 6,5 Prozent. -
BpB-CD 'Heimatlieder aus Deutschland'
(hib/STO) Über die bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) erhältliche CD "Heimatlieder aus Deutschland" informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24820) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24329). Kriterium für die Auswahl der auf der CD enthaltenen Titel war danach, "dass es sich um Musik in Deutschland lebender Künstler handelt, die in den Herkunftsländern früherer so genannter ,Gastarbeiter' (Bundesrepublik) oder ,Vertragsarbeiter' (DDR) wurzelt". Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels solle mittels der CD die Verknüpfung aus tradierter, in die neue Heimat Deutschland transferierter und nun auch hier beheimateter Musik bewahrt und zugänglich gemacht werden. "Heimatlieder aus Deutschland" sind den Angaben zufolge bei der BpB als CD plus Beileger (Booklet) erhältlich. Bisher sind laut Vorlage mit Stand vom 27. November 534 Exemplare bestellt und ausgeliefert worden. - Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
www.praeventionstag.de