30.01.2021

Präventionspolitik (127)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Bekämpfung von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung
    (hib/STO) Wie die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung koordiniert wird, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25679) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25390). Danach nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) die Aufgabe als Zentralstelle im Phänomenbereich sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften wahr. Die originäre Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung der Strafverfolgung in diesem Deliktsbereich obliegt laut Vorlage den Ländern. Eine Koordinierung der Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolge im Rahmen der langjährig etablierten Bund-Länder-Zusammenarbeit, führt die Bundesregierung weiter aus. Seit dem Jahr 1997 finden hierzu den Angaben zufolge insbesondere regelmäßig Expertentagungen des BKA und der Ansprechstellen Kinderpornografie der Landeskriminalämter statt, in denen unter anderem einheitliche Abläufe als "best practice" erarbeitet werden.

  • Weibliche Opfer vollendeter vorsätzlicher Tötungsdelikte
    (hib/STO) In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2019 sind laut Bundesregierung 245 weibliche Opfer eines vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikts sowie 22 weibliche Opfer einer vollendeten Körperverletzung mit Todesfolge erfasst worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25876) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25512) weiter hervorgeht, wurden in der PKS 2019 ferner zwei weibliche Opfer eines vollendeten Sexualdelikts mit Todesfolge erfasst, acht weibliche Opfer einer vollendeten Brandstiftung mit Todesfolge sowie ein weibliches Opfer eines vollendeten Raubdelikts mit Todesfolge.

  • Rechtsstaatsmechanismus als Instrument der Prävention
    (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages (EUV) als wichtiges Kontroll- und Sanktionsinstrument, um die in Artikel 2 festgehaltenen gemeinsamen Werte der Europäischen Union zu schützen. Wie sie in der Antwort (19/25773) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25235) schreibt, sieht das Verfahren Präventivmaßnahmen im Falle einer eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte vor, und ein Sanktionsverfahren, wenn eine solche Verletzung bereits stattgefunden hat. Die Bundesregierung ist nach eigenem Bekunden der Auffassung, dass darüber hinaus auch ein Instrument des Dialogs und der Prävention wichtig ist. Daher habe sie in ihrer Ratspräsidentschaft einen Rechtsstaatsmechanismus etabliert, der eine vertiefte Erörterung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten ermögliche. Er solle als präventives Instrument dazu beitragen, dass im Wege der Zusammenarbeit und des Dialogs eine gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit geschaffen wird. "Durch regelmäßige Diskussionen und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten, unter anderem im Rat der Europäischen Union, soll ein gemeinsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit gefördert und gefestigt werden", heißt in der Antwort.
  • Gewaltdelikte in Bahnhöfen und Zügen
    (hib/STO) Von Juli bis November vergangenen Jahres sind nach Angaben der Bundesregierung 5.113 Tatverdächtige in Bezug auf Gewaltdelikte in Bahnhöfen und Zügen erfasst worden. Ferner wurden im genannten Zeitraum 313 Tatverdächtige in Bezug auf Verstöße gegen das Waffengesetz in Bahnhöfen und Zügen erfasst, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25714) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25518) weiter hervorgeht.

  • Christenfeindliche Straftaten im Jahr 2020
    (hib/STO) Über christenfeindliche Straftaten gegen Menschen und Einrichtungen im vergangenen Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25677) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25514). Danach wurden mit Abfragedatum 22. Dezember 2020 unter Nennung des Unterthemenfelds "Christenfeindlich" und des Oberangriffsziels "Person" im Jahr 2020 bisher insgesamt 78 politisch motivierte Straftaten erfasst. Davon wurden laut Vorlage sieben Straftaten der politisch links motivierten Kriminalität und 21 Straftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet, während drei Straftaten auf den Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" entfielen, 34 Straftaten auf den Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" und 13 Straftaten auf den Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen". In 38 der insgesamt 78 Fällen wurden den Angaben zufolge insgesamt 42 Tatverdächtige ermittelt. Unter Nennung des Unterthemenfelds "Christenfeindlich" und der Unterangriffsziele "Friedhof", "Kirche" und/oder "Religiöse Einrichtung" wurden über den kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) für das Jahr 2020 insgesamt 43 politisch motivierte Straftaten registriert, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach wurden der politisch links motivierten Kriminalität davon zehn Straftaten zugeordnet und der politisch rechts motivierten Kriminalität 13 Straftaten. Auf den Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" entfiel laut Bundesregierung eine Straftat, während es im Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" fünf Straftaten waren und im Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen" 14 Straftaten. In neun der 43 Fälle konnte der Vorlage zufolge jeweils ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Straftaten zum Nachteil christlicher Einrichtungen sowie Kirchenschändungen in der Allgemeinkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Daher lägen ihr diesbezüglich keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

  • Weniger Weiterbildungen im Jahr 2020
    (hib/CHE) Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsförderung als auch die berufliche Weiterbildung waren im Jahr 2020 pandemiebedingt eingeschränkt. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung hervor, der als Unterrichtung (19/25785) vorliegt. Darin heißt es zu den durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildungen: "Waren in den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 noch steigende Eintrittszahlen zu verzeichnen, so ging in den Folgemonaten die Zahl der Eintritte insgesamt und in der Folge auch der Teilnehmerbestand rechtskreisübergreifend zurück." Weiter heißt es: "Im April 2020 brachen die Eintritte sehr stark ein. Im Vergleich zum Vorjahresmonat reduzierten sich die Eintritte insgesamt um 57,5 Prozent. Abschlussorientierte Maßnahmen waren etwas weniger stark betroffen. Die Eintritte aller Gruppen sind zurückgegangen. Alleinerziehende, Personen ohne Berufsabschluss und Jüngere waren allerdings überproportional betroffen." Auch in der Weiterbildungsförderung Beschäftigter seien die Auswirkungen der Pandemie deutlich, aber weniger stark spürbar gewesen, schreibt die Regierung. "Die Eintritte sind im April und Mai stark zurückgegangen, haben sich aber im Juni und Juli wieder leicht erholt. Der Rückgang bei den Eintritten betrug im Juli 2020 noch minus 16,5 Prozent." Die Zahl der mit Arbeitsentgeltzuschüssen geförderten Teilnehmenden sei in den ersten sieben Monaten des Jahres 2020 um sieben Prozent im Vergleich zum Bestand im Dezember 2019 zurückgegangen, heißt es weiter.

  • Auslastung der Kliniken beim Maßregelvollzug
    (hib/MWO) Auskunft zu den Zahlen der Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB) und denen in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 StGB sowie zu den Anordnungen nach Paragraf 126a der Strafprozessordnung (einstweilige Unterbringung) gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/25692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25541). Danach liegt die Zahl der Anordnungen nach Paragraf 63 aktuell (2019) mit 969 immer noch unter dem Niveau von 2007, während sich die Zahl der Anordnungen nach Paragraf 64 seither mit 3.317 nahezu verdoppelt hat. Angaben zu den Anordnungen nach Paragraf 126a ergäben sich mittelbar aus der vom Statistischen Bundesamt jährlich vorgenommen Zusammenstellung von Länderlieferungen zum Maßregelvollzug im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Danach seien 2017 1.204 Zugänge registriert worden. Der Bundesregierung sei der zunehmende Belegungsdruck für Einrichtungen nach Paragraf 64 bekannt, heißt es in der Antwort. Dieser sei einer der wesentlichen Gründe für die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JuMiKo) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Übrigen sei es nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder, mit einem hohen Belegungsdruck umzugehen. Weiter heißt es, die Bundesregierung teile nicht die Einschätzung, wonach bei der Unterbringung nach den Paragrafen 63 und 64 StGB eine "Sicherung" nicht ausreichend gewährleistet werden könne. Das Ziel der "Besserung" der Patientinnen und Patienten werde in erheblichem Umfang erreicht. Die Bundesregierung sehe daher keinen Anlass, die Maßregeln nach den Paragrafen 63 und 64 insgesamt in Frage zu stellen. Ob und wie dem stetigen Anstieg der Zahl der Unterbringungen nach Paragraf 64 durch bundesrechtliche Maßnahmen begegnet werden kann, solle die Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen.

  • DGE-Empfehlungen als Orientierung in der Ernährungspolitik
    (hib/EIS) Die Bundesregierung orientiert sich bei ihren ernährungspolitischen Maßnahmen an den Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und berücksichtigt die wissenschaftlich fundierten Ergebnisse des 14. DGE-Ernährungsberichtes. Der Ernährungsbericht biete einen wissenschaftlichen Blick auf die Ernährungssituation in Deutschland und greife aktuelle Forschungsfragestellungen auf, heißt es in einer Antwort (19/25815) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25439) der AfD-Fraktion. Zudem sei der Bericht eine Entscheidungshilfe für verschiedene Akteure der Ernährungs- und Gesundheitspolitik. Eines der zentralen ernährungspolitischen Ziele der Bundesregierung sei es, Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, sich ausgewogen zu ernähren. Verhältnispräventive Ansätze wie die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten sollen durch verhaltenspräventive Maßnahmen ergänzt werden, um die Ernährungskompetenz in allen Lebensphasen zu erhöhen. Dabei werde vor allem mit den Projekten des Nationalen Aktionsplans "IN FORM" auf Aufklärung und Ernährungsbildung gesetzt.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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