01.05.2021

Präventionspolitik (140)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundesverfassungsgericht:

  • Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
    "Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20
    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln."

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Löschungen in der Datei Gewalttäter Sport
    (hib/STO) Die Bundespolizei hat im ersten Quartal des laufenden Jahres aus der Datei "Gewalttäter Sport" laut Bundesregierung 131 Datensätze zu Personen gelöscht. Davon entfielen 23 Löschungen auf den Januar, 56 auf den Februar und 52 auf den März, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/28369) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28023) weiter hervorgeht.

  • Bildungs- und Gesundheitschancen von Kindern in der Pandemie
    (hib/ROL) Im Jahr 2020 in eingeschränktem Maß durchgeführte Schuleingangsuntersuchungen weisen darauf hin, dass Veränderungen in der körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Vorjahren zu beobachten sind. Das zeigen erste, noch nicht wissenschaftlich publizierte Berichte, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28274) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27708). Aus Schuleingangsuntersuchungen der Region Hannover im Jahr 2020 werde beispielsweise von einem Anstieg des Anteils an übergewichtigen und schwer übergewichtigen Mädchen und Jungen berichtet, sowie von einer Verschlechterung der sprachlichen Fähigkeiten, der Deutschkenntnisse und Feinmotorik der Fünf- bis Sechsjährigen. Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen würden verschiedene Studien aus Deutschland auf hohe psychosoziale Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch die Pandemielage und die pandemieassoziierten Eindämmungsmaßnahmen hinweisen. Dabei muss laut Bundesregierung zwischen erhöhten psychischen Belastungen - als Reaktionen auf ein erhöhtes Stressniveau - und dem Auftreten erster psychischer Auffälligkeiten und schließlich der Entwicklung von psychischen Erkrankungen unterschieden werden. In der bundesweit repräsentativen COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf seien für Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahren während des ersten Lockdowns im März 2020 mehr psychische und psychosomatische Symptome beobachtet worden. Ein höherer Anteil an Kindern und Jugendlichen leide zudem unter einer eingeschränkten Lebensqualität und einem geringeren Wohlbefinden als im vorpandemischen Zeitraum. Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des zweiten Lockdowns (Dezember 2020/Januar 2021) gehe hervor, dass die psychosozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen weiter zugenommen habe. Vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen würden angeben, sich durch die Situation belastet zu fühlen. Die Bundesregierung unterstreicht, dass die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Corona-KiTa-Studie (www.corona-kita-studie.de), die durch das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut gemeinsam umgesetzt wird, unter anderem untersucht, wie die Kindertagesbetreuung und die Familien den Betreuungsalltag im Rahmen der Corona-Pandemie gestalten und bewältigen. Dabei werde auch untersucht, wie sich die Schließung der Kindertagesbetreuung aus Sicht der Eltern auf ihre Kinder auswirke. Das Ende des Erhebungszeitraums der Studie ist für August 2021 geplant. Damit stehen laut Bundesregierung die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie im Fokus der Untersuchung.

  • Mögliche Neuregelung der Suizidhilfe
    (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium ist seit Sommer 2020 mit einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe befasst. Das geht aus der Antwort (19/28313) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27725) der FDP-Fraktion hervor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 die bisherige Regelung und den zugrunde liegenden Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Das Gericht habe betont, dass ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe, das nicht auf fremddefinierte Situationen, etwa schwere Krankheiten, beschränkt sei, heißt es in der Antwort. Der Suizidwunsch sei vom Staat zu respektieren, die Straflosigkeit der Selbsttötung und die Hilfe dazu stünden nicht zur freien Disposition des Gesetzgebers. Diesem sei aber nicht versagt, die Suizidassistenz zu regulieren. Im April 2020 habe der Bundesgesundheitsminister Fachgesellschaften, Verbände, Kirchen und Sachverständige der Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften angeschrieben, um deren Expertise in den Diskussionsprozess mit einzubeziehen. Erste konkrete Überlegungen der Fachebene zu einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz seien im Sommer 2020 aufgenommen worden. Der daraufhin erstellte Arbeitsentwurf ziele grundsätzlich darauf ab, die Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung sowie das Leben gleichermaßen zu schützen, heißt es in der Antwort. Der interne Arbeitsentwurf bilde einen Zwischenstand ab, der auf Fachebene nicht abschließend abgestimmt worden sei. Es handele sich nicht um einen Entwurf des Ministeriums zur Neuregelung der Suizidassistenz.

  • Schusswaffengebrauch durch Bundespolizei gegen Personen
    (hib/STO) In den zurückliegenden 20 Jahren ist es laut Bundesregierung in insgesamt 14 Fällen zum Einsatz von Schusswaffen gegen Personen durch die Bundespolizei gekommen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/28394) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28100) weiter hervorgeht, kam dabei in einem Fall aus dem Jahr 2001 ein Mensch ums Leben.

  • Nationale Stelle: Kritik an Zwangsmaßnahmen in Psychiatrien
    (hib/SAS) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat sich in seiner Sitzung am 21.04.2021 mit dem Jahresbericht 2019 (19/19680) der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter befasst. Daraus geht hervor, dass diese im Berichtsjahr sieben Abschiebungsmaßnahmen begleitet und 58 Einrichtungen besucht hat. Der Fokus habe dabei schwerpunktmäßig auf psychiatrischen Einrichtungen sowie Einrichtungen des Zolls gelegen, erläuterte der Vorsitzende der Länderkommission der Nationalen Stelle, Rainer Dopp, im Gespräch mit dem Ausschuss. Kritisch äußerte er sich dabei insbesondere über die Praxis von Zwangsmaßnahmen: So habe die Nationale Stelle bei Besuchen "teils sehr lange Absonderungen" festgestellt. Patienten seien viele Monate lang ganz allein in einem Raum untergebracht worden, der nur mit einem Bett ausgestattet und nicht selten ohne Fenster gewesen sei. "Das ist etwas, das wir mit großen Bedenken sehen und das von den Aufsichtsbehörden überprüft und kontrolliert werden müsste", betonte Dopp. Immer wieder hätten Mitarbeiter der Nationalen Stelle bei ihren Besuchen auch "Krisenräume" mit nur einer Matratze vorgefunden. Wenn Patienten sich über einen längeren Zeitraum dort aufhalten müssten, sei es ein "Eingriff in die Menschenwürde", wenn es nicht einmal die Möglichkeit gebe, sich hinzusetzen, erklärte der Vertreter der Anti-Folter-Stelle.

  • Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
    (hib/ROL) Als Unterrichtung (19/28940) liegt der Bericht der Bundesregierung zur "Bildung für nachhaltige Entwicklung" (BNE) für die 19. Legislaturperiode vor. Er befasst sich mit dem Stand und der Entwicklung von BNE in Deutschland im Zeitraum von Mitte 2017 bis Mitte 2021 und bildet die BNE-Aktivitäten der Bundesregierung, der Länder und Länderkonferenzen sowie der Kommunen in der laufenden Wahlperiode ab. Aufgeführt werden außerdem die BNE-Aktivitäten weiterer gesellschaftlicher Akteure aus dem Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Auch wird kenntlich gemacht, welchen Beitrag BNE zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) leistet.

  • Grünes Licht für Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
    (hib/AW) Der Familienausschuss hat das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gebilligt. Das Gremium verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26107) am 21.04.2021 in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegen die Gesetzesvorlage stimmten die AfD- und die Linksfraktion, die FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Zuvor hatte der Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag von Union und SPD mit den Stimmen der Koalition und der Grünen gegen das Votum der AfD bei Stimmenthaltung von Linken und FDP angenommen. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den geänderten Gesetzentwurf beraten und abstimmen. Das Gesetz sieht umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor, um Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in schwierigen Lebensverhältnissen besser zu schützen und zu unterstützen. So sollen Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt werden. Kinder in Pflegefamilien sollen auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft in diesen verbleiben, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe soll von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt werden. Mit dem Änderungsantrag der Koalition wird zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sollen gänzlich freigestellt werden. AfD, FDP, Linke und Grüne hingegen plädierten dafür, die Kostenbeteiligung ganz abzuschaffen. Zudem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. So sollen beispielsweise Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung erhalten. Darüber hinaus soll die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien verbessert werden. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen eingerichtet werden und die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien soll erweitert werden. Die FDP bemängelte, dass die Unabhängigkeit der Ombudsstellen nicht gewährleistet sei, wenn diese bei den Jugendämtern angesiedelt werden. Dies müsse ausgeschlossen werden. Mit der Gesetzesnovelle sollen die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet werden, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert. Die AfD-Fraktion kritisierte den Inklusionsgrundsatz als zu undifferenziert. Dies sei bereits in der Schulpolitik nicht geglückt, unterschiedliche Behinderungen müssten unterschiedlich berücksichtigt werden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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