Präventionspolitik (165)
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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Abschlussbericht des Opferbeauftragten
(hib/SAS) Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, zieht in seinem Abschlussbericht (19/46) eine positive Bilanz der Hilfen für Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Anschlägen in Deutschland. Gleichzeitig dringt er auf weitere Verbesserungen im Opferschutz. Der Terroranschlag 2016 auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin sei eine Zäsur gewesen. Er habe deutlich gemacht, dass in Deutschland bei der Opferunterstützung Nachholbedarf bestehe, heißt es im Bericht des Opferbeauftragten. So habe es unter anderem an zentralen Anlaufstellen gefehlt. Das sei mittlerweile anders: Während es 2016 bundesweit nur in Berlin einen Opferbeauftragten gegeben habe, ließen sich heute neben dem Opferbeauftragten auf Bundesebene auch in 14 Ländern Beauftragte und zentrale Anlaufstellen finden, die praktische Unterstützung böten, so der Bericht. Auch der Zugang zu psychosozialer Unterstützung sei seither einfacher geworden. So liege es heute nicht mehr im Ermessen der Länder, ob sie Zugang zu Traumaambulanzen gewährten. Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts hätten Betroffene seit 1. Januar 2021 einen einklagbaren Anspruch darauf, schreibt der Opferbeauftragte der Bundesregierung. Erhöht hätten sich zudem die Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten: 2018 seien die Pauschalen für Hinterbliebene sogar rückwirkend verdreifacht worden, heißt es im Bericht. Und auch Ladeninhaber erhielten eine Entschädigung, wenn deren Lokal oder Geschäft zum Tatort geworden sei, wie etwa bei den Anschlägen in Halle und Hanau.Trotz dieser positiven Entwicklungen in seiner gut dreieinhalbjährigen Amtszeit sieht der Opferbeauftragte weiteren Handlungsbedarf: So sei die Finanzierung von Opferhilfeeinrichtungen langfristig sicherzustellen und für eine bessere Entschädigung der Betroffenen Opferfonds in allen Ländern einzurichten. Zudem plädiert der Opferbeauftragte für Angleichung des Sozialen Entschädigungsrechts an die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Verfahren seien für Betroffenen deutlich einfacher. Weitere Vorschläge zielen unter anderem auf eine Ausweitung des Mandats des Opferbeauftragten auf extremistische Straftaten größeren Ausmaßes und terroristische Straftaten im Ausland sowie die Einführung einer Fachanwaltschaft für Opferrechte. Dem Abschlussbericht zufolge wurden mit Stand 12. Oktober 2021 für Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bislang rund 5,58 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt. Insgesamt 24 Todesopfer terroristischer Anschläge zählt dieser erste Bericht. Das Amt eines Beauftragten für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland war erstmalig von der Großen Koalition eingerichtet und im April 2018 mit Edgar Franke (SPD) besetzt worden. Ansprechpartner war Franke, neben den Opfern des Berliner Anschlags, auch für die Opfer des Attentats auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019, des Anschlags in Hanau im Februar 2020 und der Messerattacke in Dresden im Oktober 2020.
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Verdeckte Überwachungsmaßnahmen
(hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/43) liegt der „Bericht über die Anwendung verdeckter Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Mit diesem Bericht kommt das BKA seiner Berichtspflicht gemäß Paragraf 88 des Bundeskriminalamts-gesetzes nach. Darin werden bereits beendete Maßnahmen des BKA aus dem Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2021.aufgelistet. Dazu zählen unter anderem neben mehreren längerfristigen Observationen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung sowie zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten zur Verhinderung terroristischer Anschläge. -
IT-Sicherheitslage in Deutschland
(hib/STO) „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021“ ist Thema einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/24). Danach war die IT-Sicherheitslage in Deutschland insgesamt im Berichtszeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 „angespannt bis kritisch“. Dies sei zum einen auf die Ausweitung cyberkrimineller Lösegelderpressungen hin zu ergänzenden Schweige- und Schutzgelderpressungen zurückzuführen gewesen. Zum anderen seien im Berichtszeitraum auch Vorfälle aufgetreten, die eine Wirkung über die jeweils betroffenen Opfer hinaus entfalteten. Zudem haben Angreifer die Produktion neuer Schadsoftware-Varianten der Vorlage zufolge im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum deutlich beschleunigt. „Wurden im vorigen Berichtszeitraum noch durchschnittlich 322.000 neue Varianten pro Tag bekannt, so lag der Tagesindikator im aktuellen Berichtszeitraum bei durchschnittlich 394.000 Varianten pro Tag“, heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt haben Angreifer im Berichtszeitraum rund 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten produziert. -
Bildungsbericht zu internationalen Kooperationen vorgelegt
(hib/DES) Die Bundesregierung hat in den Jahren 2019 und 2020 nach eigenen Angaben europäische und internationale Kooperationen in den Bereichen Bildung, Forschung und Wissenschaft strategisch weiterentwickelt. Die Mittel zur Förderung der internationalen Kooperation seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für das Jahr 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) rund 1,283 Milliarden Euro bereitgestellt. Dies geht aus einem als Unterrichtung (20/45) vorgelegten „Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung 2019-2020“ hervor. Die Pandemie habe den Forschungs- und Bildungsbereich vor neue Herausforderungen gestellt, aber auch Chancen eröffnet. Aufgrund der Reise- und Kontaktbeschränkungen seien keine direkten Kontakte möglich gewesen. Dies habe „insbesondere negative Auswirkungen auf Erweiterung und Neuaufbau von forschungswichtigen Netzwerken“ gehabt. Auf der anderen Seite habe insbesondere die internationale Kooperation bei der Impfstoffentwicklung gezeigt, „dass Bildung, Forschung und Innovation ein wichtiger Schlüssel zur Bewältigung globaler Krisen und Herausforderungen sind“. -
Klimaschutzbericht 2021 vorgelegt
(hib/SCR) Nach Auffassung der Bundesregierung ist Deutschland beim Klimaschutz auf einem guten Weg. Der Trend sinkender Treibhausgasemissionen zeige, dass die klima- und energiepolitischen Instrumente wirken, wie die Bundesregierung im als Unterrichtung vorgelegten „Klimaschutzbericht 2021“ (20/47) schreibt. Maßgeblich hierfür seien die erreichten strukturellen Fortschritte beim Umbau der Volkswirtschaft in Richtung Klimaneutralität. Eine positive Bilanz zieht die Regierung ebenso beim „Klimaschutzprogramm 2030“, das vom Bundeskabinett im Oktober 2019 beschlossen worden war. Die Umsetzung schreite voran. Die „weit überwiegende Anzahl der Maßnahmen wurde bereits umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung“, heißt es weiter.Dem Bericht zufolge sind die Treibhausgas-Emissionen von 1990 bis 2020 um 40,8 Prozent gesunken. 2020 wurde ein historisch starker Rückgang von 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr registriert. Die Bundesregierung verweist auf Schätzungen des Umweltbundesamtes, nach denen „gut ein Drittel“ der Reduktion im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehe. Der Expertenrat für Klimafragen, ein Sachverständigen-Gremium auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes, führt laut Bericht mehr als die Hälfte der Reduktion auf Sondereffekte zurück. Die Bekämpfung der Pandemie wie auch günstige Witterungsbedingungen hätten einen bedeutenden Anteil gehabt. Mit Blick auf den Energiesektor steht aus Sicht der Bundesregierung indes fest, „dass er auch ohne diese Sondereffekte den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Zielwert deutlich unterschritten hätte“. In dem Sektor sind die Treibhausgasemissionen danach gegenüber 1990 um 53 Prozent und gegenüber 2019 um 15 Prozent gesunken. Als Gründe für den Rückgang 2020 führt die Bundesregierung neben der pandemiebedingten geringeren Stromnachfrage die stärkere Rolle der erneuerbaren Energien an.
Der Klimaschutzbericht 2021 führt zudem den „Projektionsbericht 2021 für Deutschland“ aus, der gemäß Artikel 18 der europäischen Governance-Verordnung 2018/1999 erstellt wird. Danach sinken die Treibhausgasemissionen in Deutschland gegenüber 1990 bis 2030 um 49 Prozent beziehungsweise 51 Prozent unter Annahme von steigenden Preisen im EU-Emissionshandel. Bis 2040 sieht die Projektion eine Reduzierung des Treibhausgasausstoßes um 67 Prozent. Die Projektion weicht erheblich von den gesetzten Klimazielen der Bundesregierung ab, die bis 2030 ein Reduktionsziel von mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent vorsehen. In dem Bericht weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Projektionsbericht alle Klimaschutzmaßnahmen bis zum Stichtag 31. August 2020 berücksichtigt. „Die Bundesregierung macht sich die Modellierungsergebnisse im Projektionsbericht für die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland nicht zu eigen“, heißt es in dem Bericht. Die Vorlage des Klimaschutzberichts ist im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgesehen. Die Bundesregierung hatte den Bericht Anfang November 2021 im Kabinett beschlossen.
www.praeventionstag.de