23.03.2022

10. Kinderkommission des Deutschen Bundestages

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Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages leistet seit 1988 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Da kindgerechte Lebensverhältnisse ein dauerhaftes Anliegen sind, haben die im Familienausschuss vertretenen Fraktionen auch in dieser Wahlperiode die Kinderkommission erneut eingesetzt.

Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission der 20. Wahlperiode erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ulrike Bahr: 

„Vor mehr als 30 Jahren hat der Bundestag mit der Einrichtung der Kinderkommission ein Zeichen gesetzt und gezeigt, dass die Rechte und Bedürfnisse der Kinder im Parlament einen besonderen Stellenwert haben. Mit der erneuten Einsetzung der Kinderkommission macht auch der 20. Deutsche Bundestag deutlich, wie wichtig den Abgeordneten diese Aufgabe ist. Ich wünsche den Mitgliedern der Kinderkommission, dass sie auch weiterhin über die Parteigrenzen hinweg wirkungsvoll für Kinder und Jugendliche eintreten und ihre Interessen im Parlament vertreten. Sie können hierfür mit der vollen Unterstützung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rechnen.“

Mit ihrer Konstituierung kann die 10. Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament vertreten. Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen, die sich für Kinder einsetzen, aber auch für Eltern und Kinder. 

Da der Vorsitz zwischen den Mitgliedern in der Reihenfolge der Fraktionsgröße wechselt, wird das Mitglied der SPD als erstes den Vorsitz der Kinderkommission übernehmen.

Quelle: Bundestag

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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