24.10.2020

Präventionspolitik (114)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt
    (hib/MWO) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung hat für die Bundesregierung höchste Priorität, wie sie in ihrer Antwort (19/23100) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22738) schreibt. Angesichts des Missbrauchskomplexes Bergisch Gladbach wollten die Fragesteller unter anderem wissen, ob sie Maßnahmen gegen eine Wiederholung solch eines Umfangs von Kindesmissbrauchs zu treffen gedenkt. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, stehen den Ermittlungsbehörden bereits zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um gegen Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Schriften vorzugehen. Die Bundesregierung sehe es jedoch als notwendig an, bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und von Kinderpornografie im Hinblick auf die Ermittlungsbefugnisse insbesondere mit der technischen Entwicklung auf der Täterseite Schritt zu halten. Um die Strafverfolgung auf diesem Gebiet daher noch effektiver auszugestalten, habe das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem auch die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden bei der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Erhebung von Verkehrsdaten im Bereich der vorgenannten Delikte erweitert werden soll. Zudem habe das Bundesjustizministerium im August 2020 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt verbessert werden soll. Um Kinder vor einer Kontaktanbahnung im Internet und insbesondere in Social Media Diensten zu schützen, bedürfe es zudem der Modernisierung des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Weiter wird in der Antwort darauf verwiesen, dass die Reformkommission zum Sexualstrafrecht eine grundlegende Überarbeitung und Neuordnung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) vorgeschlagen hat. Forderungen der Kommission seien bereits in dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder aufgegriffen worden. Der Zeitbedarf für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts lasse sich derzeit nicht näher bestimmen.

  • Politische Motivation bei Straftaten
    (hib/STO) Ob einer Straftat eine politische Motivation zugrunde gelegt werden kann, wird laut Bundesregierung einzelfallbezogen entschieden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22884) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22381) ferner ausführt, kann bei Straftaten eine politische Motivation unter anderem dann zugrunde gelegt werden, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet.

  • Definition von Cybercrime
    (hib/STO) Über "Cybercrime" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23221) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22824). Danach umfasst Cybercrime "die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten" (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden (Cybercrime im weiteren Sinne). Der Antwort zufolge weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2019 für den Bereich Cybercrime im engeren Sinne insgesamt 100.514 Fälle aus. Mehr als drei Viertel aller gemeldeten Straftaten seien als Fälle von Computerbetrug registriert worden. Weitere Delikte, die unter Cybercrime im engeren Sinne zusammengefasst werden, seien unter anderem das "Ausspähen/Abfangen von Daten", die "Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung", die "Datenveränderung/Computersabotage" und die "Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten". Für den Bereich der Cybercrime im weiteren Sinne wurden den Angaben zufolge insgesamt 294.665 Fälle ausgewiesen. Hierunter werden laut Vorlage die Fälle erfasst, bei denen das Internet im Hinblick auf die Tatverwirklichung eine wesentliche Rolle spielt. Auch hier handele es sich im Jahr 2019 in 74,1 Prozent der Fälle um Betrugsdelikte. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, informiert die PKS über die polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte, das sogenannte Hellfeld. Im Bereich der Cybercrime sei aber generell von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. "Die Anzahl der tatsächlich im Cyber-Bereich begangenen Straftaten dürfte weitaus höher liegen", heißt es in der Antwort weiter.

  • Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter
    (hib/STO) Der Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" sind laut Bundesregierung deutschlandweit mit Stand vom 31. Dezember vergangenen Jahres rund 19.000 Personen zuzurechnen. Eine verbindliche Aussage zur Zahl der gewaltbereiten "Reichsbürger und Selbstverwalter" sei nicht möglich, da die Aufklärung des Personenpotenzials weiterhin andauere, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22532) weiter. Danach beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz "Reichsbürger und Selbstverwalter" seit November 2016 als Gesamtszene. Dabei werde die Szene fortlaufend personell und strukturell aufgeklärt. Eine Ausbreitung der "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Ideologie sei vor diesem Hintergrund nicht erkennbar. Gleichwohl erleichterten Soziale Medien und das Internet insgesamt die Verbreitung der "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Ideologie. Versatzstücke dieser Ideologie ließen sich bei Verschwörungstheoretikern, Rechtsextremisten und anderen verschwörungsaffinen Personen erkennen. Die Ideologie von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zielt den Angaben zufolge insbesondere auf die Delegitimierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab. Das Auftreten von Versatzstücken dieser Ideologie, etwa die Diffamierung des Staates als "BRD GmbH", sei über die Grenzen des "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Spektrums hinaus erkennbar. Insgesamt erscheine die Ideologie der "Reichsbürger und Selbstverwalter" aber "als wenig anschlussfähig sowohl an rechtsextremistische Kreise als auch an die demokratische Mehrheitsgesellschaft". Die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" sei seit Beginn der Beobachtung grundsätzlich als radikalisiert einzuschätzen, heißt es ferner in der Antwort. Es sei jedoch erkennbar, dass die Covid-19-Pandemie und die von staatlicher Seite getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu einer erhöhten Dynamik und Aktivität in Teilen der Szene geführt haben. Diese Szene ist laut Vorlage "nicht homogen, sondern zersplittert, vielschichtig und unübersichtlich". Da die in der Szene bestehenden Gruppierungen von der Richtigkeit ihrer jeweiligen Ansichten überzeugt seien, bestehe in der Regel nur wenig Raum für inhaltliche Kooperationen. Im Vordergrund stünden oftmals ausgeprägte Konkurrenzverhältnisse. Es komme teilweise zu Zerwürfnissen und Brüchen innerhalb bestehender Gruppierungen. Gleichwohl komme es mitunter zu Versuchen von Kooperationen zwischen "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Gruppierungen, die in der Regel jedoch nur kurzfristig Bestand hätten. Das Zusammenwirken der Gruppierungen finde mutmaßlich primär im virtuellen Raum statt. Der Organisationsgrad in der Szene sei "insgesamt nur bedingt ausgeprägt".

  • Regierung begründet Notwendigkeit der Demokratieförderung
    (hib/MWO) Der ressortübergreifende Abstimmungsprozess für ein Demokratiefördergesetz ist noch nicht abgeschlossen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23269) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22835), die sich auf ein Zeitungsinterview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bezieht. Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Demokratieförderung und Extremismusprävention ist laut Bundesregierung aufgrund der Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gegenstand der Beratungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Weiter heißt es in der Antwort, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seien eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Bundesprogramme im Bereich Extremismusprävention und Demokratieförderung müssten deshalb nachhaltig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgesichert und ausgebaut werden. Der von Lambrecht in dem Interview verwendete und in der Anfrage thematisierte Begriff "Blödsinn" sei im Zusammenhang mit Verschwörungstheorien zu sehen. Zur Verbreitung von Verschwörungsmythen und dem Umgang damit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21139 verwiesen. Daneben erläutert die Antwort Programme zur Stärkung der Kritikfähigkeit von Kindern sowie Projekte zur Demokratieförderung und beschreibt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Ideologien.

  • Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte
    (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt 72 Polizeivollzugsbeamte als Opfer von Tötungsdelikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert worden. Bei allen Delikten handelte es sich um Versuche, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23066) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22658) unter Verweis auf das vom Bundeskriminalamt jährlich veröffentlichte Bundeslagebild "Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte" ausführt. Weiter schreibt die Bundesregierung zur Frage nach vorliegenden aktuellen Erkenntnissen über Zahlen von im Polizeieinsatz verletzten oder getöteten Menschen, dass nach ihrer Kenntnis im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Jahr 2017 drei Personen durch Schusswaffengebrauch verletzt worden seien.

  • Mobbing in Bundesbehörden
    (hib/STO) Mobbing und Cybermobbing in Bundesbehörden sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23048) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22696). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die genannten Ereignisse "bedauerlicherweise ein gesellschaftliches Problem, das auch vor Bundesbehörden keinen Halt macht". Dies sei ihr bewusst, schreibt die Bundesregierung weiter. Auf Führungsebene seien Weiterbildungen implementiert. Betroffene Personen können sich - soweit eine vertrauliche Beratung und Begleitung gewünscht ist - der Antwort zufolge an die in den Behörden etablierte betriebsärztliche Betreuung und soziale Beratung wenden. Laut Vorlage hat die Bundesregierung "seit 1972 über den Ärztlichen und Sozialen Dienst (personalärztliche und betriebsärztliche Betreuung sowie soziale Beratung) sowie über Rahmenverträge eine soziale Beratung und Betreuung etabliert". Damit sei eine "breit angelegte Unterstützungsmöglichkeit für alle Beschäftigten und auch für die speziell genannten Sachverhalte aufgebaut" worden. Eine darüberhinausgehende spezielle Beratung könne, soweit fallweise erforderlich, hinzugezogen werden. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, zählen die Themen Mobbing und Cybermobbing in allen Führungsseminaren der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) zu den Schulungsinhalten. Darüber hinaus würden "die Problematiken in dem speziell konzipierten Seminar "Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung) erkennen und bewältigen" im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen behandelt".

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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