Präventionspolitik (137)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden
(hib/MWO) Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sieht ein Gesetz vor, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/28138). Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung soll die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar machen, wie es in dem Entwurf heißt. So sollen kindesspezifische Aspekte wie das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes im Verfassungstext betont und dadurch die Rechtstellung von Kindern und Familien unterstrichen werden. Dabei sei aber stets zu beachten, dass Kinder nicht die einzigen Grundrechtsträger seien. Wenn deren Grundrechte nunmehr ausdrücklich im Verfassungstext Erwähnung fänden, heißt es weiter in dem Entwurf, sollen dadurch die grundrechtlichen Interessen anderer Personen nicht geringer veranschlagt werden. Insbesondere sei es ein Kernanliegen dieser Grundgesetzänderung, das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht zu beschränken. Das bestehende, wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat solle durch die Änderung bewusst nicht angetastet werden. Unberührt bleibe damit auch der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens, wie er in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung seine Ausprägung gefunden hat. In dem Entwurf wird darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals im Jahr 1968 ausdrücklich betont habe, dass Kinder selbst Grundrechtsträger seien und Anspruch auf den Schutz des Staates hätten. In der Folge habe eine ständige Rechtsprechung die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit anerkannt. Der Text des Grundgesetzes erwähne die Grundrechte von Kindern dagegen nicht ausdrücklich. -
Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung
(hib/STO) Mit der Kriminalitätsbelastung der deutschen und der nichtdeutschen Wohnbevölkerung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27423) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26867). Danach ist ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Tatverdächtigen in der Polizeilichen Kriminalstatistik schwer möglich. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik der Antwort zufolge keine Angaben zu bestimmten Ausländergruppen wie vor allem Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, Touristen, Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte, die jedoch in der Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden. Die Volkszählungen von 1979 und von 2011 hätten gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung sehr unzuverlässig sind. Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung kaum vergleichbar, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die sich in Deutschland aufhaltenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft seien im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie lebten eher in Großstädten, gehörten zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und seien häufiger arbeitslos. Dies alles führe zu einer durchschnittlich höheren Delinquenzrate. Die Daten lassen laut Vorlage auch keine vergleichende Bewertung der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen zu. "Bei der Tatverdächtigenentwicklung wirken sich auch demografische Einflüsse aus (Wanderungen ins und aus dem Ausland, Einbürgerungen, Jahrgangsstärken der jungen Menschen)", heißt es in der Antwort. Des Weiteren weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Anteil der nichtdeutschen Wohnbevölkerung an der Wohnbevölkerung in Deutschland insgesamt seit 2014 "deutlich und kontinuierlich" angestiegen sei. Dagegen sei der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen - betrachtet man die Straftaten insgesamt ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU - 2014 bis 2016 angestiegen, stagniere aber seit 2016. Das bedeute, dass dem Zuwachs der nichtdeutschen Wohnbevölkerung um 43,9 Prozent ein wesentlich geringerer Zuwachs der nichtdeutschen Tatverdächtigen um 17,2 Prozent gegenübersteht. In der Konsequenz nehme die Belastung dieser Bevölkerungsgruppe bei den Delikten insgesamt ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU seit dem Höchststand 2015 kontinuierlich ab. -
Zahl versuchter und vollendeter Geldautomatensprengungen
(hib/STO) Die Zahl der versuchten und vollendeten Geldautomatensprengungen ist laut Bundesregierung im Jahr 2019 auf 349 gesunken, nachdem sie zuvor von 268 im Jahr 2017 auf 369 im Folgejahr angestiegen war. Diese Angaben sind den Bundeslagebildern "Angriffe auf Geldautomaten" der jeweiligen Jahre zu entnehmen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/27867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27124) hervorgeht. Danach wird das Bundeslagebild "Angriffe auf Geldautomaten" für das Jahr 2020 im Laufe des Jahres 2021 veröffentlicht. Nach jetzigem Stand sei davon auszugehen, dass die Anzahl der versuchten und vollendeten Geldautomatensprengung in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um zirka 20 Prozent angestiegen sein dürfte, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 24. März weiter. -
Besonders schwere Fälle des Diebstahls von/aus Automaten
(hib/STO) Die Zahl besonders schwerer Fälle des "Diebstahls von/aus Automaten" ist von 2016 bis 2019 um rund 25 Prozent zurückgegangen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/27619) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27228) zur "Sprengung von Geldautomaten" hervor. Danach sank die Zahl dieser Fälle von 11.298 im Jahr 2016 über 10.020 beziehungsweise 9.571 in den beiden Folgejahren auf 8.471 im Jahr 2019. Im selben Zeitraum ging die Zahl der Tatverdächtigen den Angaben zufolge von 1.870 über 1.847 und 1.715 auf 1.570 zurück. -
Derzeit 8.000 Videokameras in deutschen Bahnhöfen
(hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird bis Ende 2024 die Zahl der Videokameras in Bahnhöfen um rund ein Drittel (38 Prozent) auf rund 11.000 ausgebaut. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27554) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27170). Bisher seien rund 8.000 Kameras - fast doppelt so viel wie 2012 - an mehr als 800 Bahnhöfen im Einsatz, heißt es in der Antwort. -
Mehr Transparenz gegen Geldwäsche
(hib/AB) Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, will die Bundesregierung mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten schaffen. Sie hat dazu und für einen erleichterten Informationsaustausch den Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (19/28164) vorgelegt. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Der Entwurf sieht vor, das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umzustellen. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Zudem soll mit dem Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie umgesetzt werden. Deren Ziel ist es, zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern. Dazu wird für den Kontenregisterzugang und für den Austausch von Kontendaten mit Europol das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Justiz benannt. - Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:
www.praeventionstag.de